Ich habe - hoffentlich - alle Beiträge zur Anlage KAP gelesen und gedacht, alles sei klar, jetzt bin ich aber doch wieder unsicher, deshalb frage ich noch einmal nach.
Ich bin ein Fall von Zeile 5, da ich versehentlich 2009 bei einer Bank noch einen Freistellungsauftrag von 51 Euro hatte. Dort habe ich aber keine Zinsen und damit auch keinen Steuerbescheinigung erhalten. Da mir von den anderen Banken Steuern abgezogen wurden, würde ich mir hier gerne ewtas zurückholen. Dem Foum konnte ich endlich die Bedeutung der Zeilen 14 und 14 a, also mein Fall entnehmen.
Ich wollte es mir jetzt einfach machen - da immer Zeile 7 - und habe mir nur eine Steuerbescheinigung rausgesucht von einer Bank, bei der ich ca. 230 Euro Zinsen erhalten habe, aber nur einen Freistellungsauftrag von 50 Euro hatte, die ich in Zeile 14 eingetragen habe. In Zeile 14 a habe ich dann 750 Euro eingetragen = die Summe der Freist.aufträge bei den anderen Banken. Geht das so oder muß ich statt dessen In Zeile 7 die Null Euro Zinsen und in Ziel 14 die entsprechenden 50 Euro für diese Bank eintragen. Nur wie erkennt das FA dann, daß ich ja mehr Zinsen abgeführt habe?. Dann müßte ich ja doch wieder alles zusammenrechnen??
Dann noch einen Frage. Ich habe zwischendurch mal die Plausibilitätsrechnung für den obigen Fall (230 Euro Zinsen) und alternativ für eine andere Zinsbescheinigung mit über 3000 Euro Zinsen (mit allen entspr. Änderungen) gemacht. Es sieht so aus, als würden die Beträge bei der Steuerberechnung dazugerechnet und es kommen unterschiedliche Rückzahlungen raus. Das kann doch eigentlich nicht sein, da es doch immer um 50 Euro geht, die bei der Freistellung noch offen sind. Liegt da am Berechnungsprogramm?
Vielleicht weiß jemand mehr. Danke im voraus, Sabine
Ich bin ein Fall von Zeile 5, da ich versehentlich 2009 bei einer Bank noch einen Freistellungsauftrag von 51 Euro hatte. Dort habe ich aber keine Zinsen und damit auch keinen Steuerbescheinigung erhalten. Da mir von den anderen Banken Steuern abgezogen wurden, würde ich mir hier gerne ewtas zurückholen. Dem Foum konnte ich endlich die Bedeutung der Zeilen 14 und 14 a, also mein Fall entnehmen.
Ich wollte es mir jetzt einfach machen - da immer Zeile 7 - und habe mir nur eine Steuerbescheinigung rausgesucht von einer Bank, bei der ich ca. 230 Euro Zinsen erhalten habe, aber nur einen Freistellungsauftrag von 50 Euro hatte, die ich in Zeile 14 eingetragen habe. In Zeile 14 a habe ich dann 750 Euro eingetragen = die Summe der Freist.aufträge bei den anderen Banken. Geht das so oder muß ich statt dessen In Zeile 7 die Null Euro Zinsen und in Ziel 14 die entsprechenden 50 Euro für diese Bank eintragen. Nur wie erkennt das FA dann, daß ich ja mehr Zinsen abgeführt habe?. Dann müßte ich ja doch wieder alles zusammenrechnen??
Dann noch einen Frage. Ich habe zwischendurch mal die Plausibilitätsrechnung für den obigen Fall (230 Euro Zinsen) und alternativ für eine andere Zinsbescheinigung mit über 3000 Euro Zinsen (mit allen entspr. Änderungen) gemacht. Es sieht so aus, als würden die Beträge bei der Steuerberechnung dazugerechnet und es kommen unterschiedliche Rückzahlungen raus. Das kann doch eigentlich nicht sein, da es doch immer um 50 Euro geht, die bei der Freistellung noch offen sind. Liegt da am Berechnungsprogramm?
Vielleicht weiß jemand mehr. Danke im voraus, Sabine
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