Ich nutze erstmals ElsterFormular und habe an Hand meines Einkommensteuerbescheides 2016 eine Elster-Steuerberechnung ausgeführt. Ich beziehe Versorgungsbezüge und habe auch ein Arbeitseinkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit. Bei letzterem wird mir der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 1000,00 E nicht abgezogen. Welche Eintragungen muss ich hierzu in Anlage N machen?
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Keine Ankündigung bisher.
Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag
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AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag
Du hast 2 Lohnsteuerbescheinigungen ausgefüllt?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenHast Du Werbungskosten geltend gemacht?
warum sollte er? Bei der Berechnung wird die Pauschale doch automatisch berücksichtigt (Ausnahme Einkommen liegt darunter)
Gruß FIGULGruß FIGUL
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AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag
Zitat von Gerd47 Beitrag anzeigenNein, der AN-Pauschbetrag sollte doch vom System automatisch abgezogen werden.Angehängte DateienFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag
Hallo,
>>>warum sollte er? [Werbungskosten geltend gemacht] Bei der Berechnung wird die Pauschale doch automatisch berücksichtigt (Ausnahme Einkommen liegt darunter)
Na weil das die Lösung sein könnte, warum die 1000 Euro in der Berechnung fehlen. Man bekommt natürlich nur eins, entweder pauschal die 1000 Euro oder die - höheren(!!!) - Werbungskosten.
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag
Ich habe eine 2. Lohnsteuerbescheinigung zu meiner eigenen, die ja nur meine Versorgungsbezüge enthält, hinzugefügt und dort einfach einen Bruttoarbeitslohn von fiktiv 3.000,00 € und 0,00 € Steuerabzug eingetragen.
Weitere Einträge habe ich nicht gemacht.
Das reicht vollkommen aus, um die 1.000 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu erhalten.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag
Hallo Charlie24,
habe ich probiert. Funktioniert bei mir nicht. Ich habe auf der 2. Lohnbescheinigung folgende Einträge:
Lohnsteuerklasse 6, Zeile 1: Zeitraum 1.6.-31.12.. Beträge in Zeile3, 4, 5 und 6. In den Zeilen 25 und 26 jeweils Null €.
Vielleicht kannst Du es einmal mit diesen Zahlen probieren und wenn es nicht geht, hast Du vielleicht eine Lösung.
Danke!
Gerd47
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AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag
Zitat von reckoner Beitrag anzeigen>>>warum sollte er?
...
Na weil das die Lösung sein könnte
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AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag
Hallo Charlie24,
z.Zt. wohl Probleme im Forum. Erkenne meine letzte Antwort nicht und wiederhole sie deshalb.
Also, ich habe auf der 2. Lohnbescheinigung folgende Einträge gemacht:
Lohnsteuerklasse 6, Eintrag in Zeile 1 Zeitraum 0106-3112 und Beträge in den Zeilen 3, 4, 5 und 6. In den Zeilen 25 und 26 jeweils 0,00 eingetragen.
Vielleicht kannst Du diese Zahlen einmal übernehmen und ausprobierten, ob ei Null Werkungskosten der AN-Pauschbetrag von 1000,-- € abgezogen wird. Der Verdienst als Arbeitnehmer lag über 1000,-- €
Danke!
Gerd47
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AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag
Hallo,
>>>Das ist schön, wenn man verstanden wird
Ich glaube auf uns reagiert hier keiner.
Jedenfalls hat sich der Fragesteller noch nicht dazu geäußert, ob er Werbungskosten erklärt hat, und in welcher Höhe.
Es mag natürlich sein, dass er diese Frage als unnötig erachtet, weil er weiß wie es läuft ("natürlich hab' ich keine Werbungskosten erklärt, denn nur dann kann es ja die Pauschale geben"). Es kann aber auch sein, dass er die Pauschale immer erwartet (weil, es heißt ja oft "1000 Euro bekommt man sowieso"), dieses Missverständnis hab' ich zumindest schon öfter gehört.
>>>z.Zt. wohl Probleme im Forum. Erkenne meine letzte Antwort nicht und wiederhole sie deshalb.
Hast du bemerkt, dass das mittlerweile ein Megathread ist (mehr als eine Seite)?
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag
Zitat von reckonerJedenfalls hat sich der Fragesteller noch nicht dazu geäußert, ob er Werbungskosten erklärt hat, und in welcher Höhe.
Zitat von Gerd47Nein, der AN-Pauschbetrag sollte doch vom System automatisch abgezogen werden.
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