Hallo,
ich mache gerade meine erste Steuererklärung und habe zwei Fragen:
1) Zum Unterhalt: Ich bin 2017 Vater geworden und lebe mit meiner Partnerin (keine eingetragene Partnerschaft, nicht verheiratet) und unserem Kind zusammen. Da ich zur Zeit deutlich mehr verdiene als meine Partnerin, zahle ich die Miete und den Großteil der Ausgaben für Essen, Haushalt und für unser Kind. Gibt es eine Möglichkeit, dass dies bei der Steuer berücksichtigt wird? Kann ich Unterhaltszahlungen an meine Partnerin oder mein Kind geltend machen?
2) Zum Verlustvortrag: Ich habe mein Studium im Dezember 2016 abgeschlossen. Seit Februar 2017 arbeite ich. Jetzt mache ich wie gesagt zum ersten mal eine Steuererklärung. Im Jahr 2016 habe ich maximal 450 Euro pro Monat verdient. Gibt es jetzt noch die Möglichkeit einen Verlustvortrag für 2016 zu machen und dies mit der Erklärung von 2017 verrechnen zu lassen? Lohnt sich das überhaupt?
Vielen Dank schon einmal
Chris
ich mache gerade meine erste Steuererklärung und habe zwei Fragen:
1) Zum Unterhalt: Ich bin 2017 Vater geworden und lebe mit meiner Partnerin (keine eingetragene Partnerschaft, nicht verheiratet) und unserem Kind zusammen. Da ich zur Zeit deutlich mehr verdiene als meine Partnerin, zahle ich die Miete und den Großteil der Ausgaben für Essen, Haushalt und für unser Kind. Gibt es eine Möglichkeit, dass dies bei der Steuer berücksichtigt wird? Kann ich Unterhaltszahlungen an meine Partnerin oder mein Kind geltend machen?
2) Zum Verlustvortrag: Ich habe mein Studium im Dezember 2016 abgeschlossen. Seit Februar 2017 arbeite ich. Jetzt mache ich wie gesagt zum ersten mal eine Steuererklärung. Im Jahr 2016 habe ich maximal 450 Euro pro Monat verdient. Gibt es jetzt noch die Möglichkeit einen Verlustvortrag für 2016 zu machen und dies mit der Erklärung von 2017 verrechnen zu lassen? Lohnt sich das überhaupt?
Vielen Dank schon einmal
Chris
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