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KAP - gemeinsam veranlagt und 801 € Pauschbetrag ?

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    KAP - gemeinsam veranlagt und 801 € Pauschbetrag ?

    Hallo,

    irgendwie scheint seit einem der letzten Updates die Steuerberechnung bei KAP und Ehegatten zu "spinnen".
    Normalerweise gebe ich nur eine KAP ab und erhalte trotzdem (verheiratet, gemeinsam veranlagt) den Ehegatten-Sparerpauschbetrag von 1602 €.
    Wenn ich mit der aktuellen Version berechnen lasse trägt er da plötzlich nur 801 € ein.
    Gebe ich nur ne 2. KAP für meine Frau mit irgendwelchen Pfennigbeträgen ein, gibts wieder 1602 in der Berechnung.
    Komisch...

    #2
    AW: KAP - gemeinsam veranlagt und 801 € Pauschbetrag ?

    Hallo vantondern,

    das ist nicht komisch, denn seit der Erkläerung für 2009 muss jeder Ehepartner eine eigene Anlage KAP abgeben; Aufteilung der Erträge in der Regel 50/50.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: KAP - gemeinsam veranlagt und 801 € Pauschbetrag ?

      Hallo reckoner,

      danke für die Info...aber da wurde wohl n Geheimnis draus gemacht, denn in meinen Informationsquellen (Warentest Spezial 2010) steht da nix von.
      Ist also bei uns eher 100/0 statt 50/50 aber war ja in der Vergangenheit kein Problem.
      Rückwirkend läßt sich für 2009 da auch kaum was dran ändern.

      Der Rechner im Formular läßt sich ja zur korrekten Bewertung "austricksen" aber wie sieht das denn beim echten Finanzamt aus ? Macht das einen Unterschied ?
      Muss ich dann eine "leere" KAP für meine Frau abgeben, damit es formal stimmt ?

      Gruss,
      vantondern.

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        #4
        AW: KAP - gemeinsam veranlagt und 801 € Pauschbetrag ?

        Hallo

        zur Klarstellung § 20 EStG sagt:

        9) 1Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. 2Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1 602 Euro gewährt. 3Der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag ist bei der Einkunftsermittlung bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen; sind die Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 801 Euro, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten übersteigt, bei dem anderen Ehegatten abzuziehen. 4Der Sparer-Pauschbetrag und der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag dürfen nicht höher sein als die nach Maßgabe des Absatzes 6 verrechneten Kapitalerträge.

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          #5
          AW: KAP - gemeinsam veranlagt und 801 € Pauschbetrag ?

          Hallo Sophie M.

          d.h. dann aber doch, daß der Rechner nicht gesetzeskonform rechnet oder ?
          Denn nicht erklärte Einkünfte sind keine Einkünfte und also sollte dann bei "meiner"
          KAP die kompletten 1602 abgezogen werden, da ja der nicht ausgeschöpfte Anteil
          übertragen wird.
          Also doch komisch...

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            #6
            AW: KAP - gemeinsam veranlagt und 801 € Pauschbetrag ?

            Welche Kreuzchen haben Sie denn in den Zeilen 4-6 gesetzt bzw. nicht gesetzt ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: KAP - gemeinsam veranlagt und 801 € Pauschbetrag ?

              Habe dasselbe Problem. Kommt es denn einzig und allein auf die Kreuzchen an?
              Gruß Rol.

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                #8
                AW: KAP - gemeinsam veranlagt und 801 € Pauschbetrag ?

                Hallo Picard777,

                habe bislang immer nur bei 5 ein Kreuz...

                Gruss,
                vantondern.

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                  #9
                  AW: KAP - gemeinsam veranlagt und 801 € Pauschbetrag ?

                  Nun ja, ein Stückchen weiter bin ich ja - aber Elster meckert wieder !!!
                  Ich füge mal ein: "Zu den korrigierten Beträgen auf der Anlage KAP wurden fehlerhafte Angaben zu Gewinnen aus Kapitalerträgen und/oder Stillhalterprämien bzw. zu einer Ersatzbemessungsgrundlage eingegeben."
                  RATLOS !!!
                  Gruß Rol.

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                    #10
                    AW: KAP - gemeinsam veranlagt und 801 € Pauschbetrag ?

                    Hallo Rol.,

                    hast du denn überhaupt einzelne Beträge korrigiert?
                    Wenn ja, so muss diese Korrektur in allen Zeilen erfolgen, in welchen die betreffende Position enthalten ist.

                    Beispielsweise:
                    Zeile 8 -> Zeile 7
                    Zeile 9 -> Zeile 8 und 7

                    Und ganz wichtig, gab es eine Ersatzbemessungsgrundlage (Zeile 11)?

                    MfG Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: KAP - gemeinsam veranlagt und 801 € Pauschbetrag ?

                      Bei meinen Angaben KAP meckert das Programm nicht rum, nur bei Anlage KAP meiner Frau. Wenn ich nichts eintrage, will das Programm den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag haben. Schreibe ich eine 0 rein, sagt es "Fehler behoben". Bei nochmaliger Prüfung sind es plötzlich fehlerhafte Angaben!!!
                      HILFEEEEE!!!
                      Gruß Roland

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                        #12
                        AW: KAP - gemeinsam veranlagt und 801 € Pauschbetrag ?

                        Hallo Roland,

                        ich habe das gerade mal durchgespielt:

                        Annahmen
                        - Günstigerprüfung wird gewünscht
                        - Ehefrau hat keine eigenen Kapitalerträge
                        - es gibt keine gemeinsamen Konten

                        Anlage KAP Ehemann
                        - Zeile 4 angekreuzt, sonst beliebig

                        Anlage KAP Ehefrau
                        - Zeile 4 angekreuzt
                        - Zeile 7 Null
                        - Zeile 14 Null

                        So läuft bei mir die Berechnung einwandfrei, der Sparer-Pauschbetrag (1602) wird auch in voller Höhe berücksichtigt.

                        MfG Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: KAP - gemeinsam veranlagt und 801 € Pauschbetrag ?

                          Zitat von vantondern Beitrag anzeigen
                          Denn nicht erklärte Einkünfte sind keine Einkünfte
                          Genau hier liegt der Fehler. Das Nichtvorhandensein von Einkünften muß erklärt werden. Eine Nichterkärung kann dagegen alles bedeuten.

                          Dazu paßt dann auch die Beispielrechnung von reckoner.

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                            #14
                            AW: KAP - gemeinsam veranlagt und 801 € Pauschbetrag ?

                            Hi Stefan,
                            habe jetzt alles nochmal genauso eingetragen und es erscheint folgender Text:
                            "Zu den korrigierten Beträgen auf der Anlage KAP wurden fehlerhafte Angaben zu Gewinnen aus
                            Kapitalerträgen und/oder Stillhalterprämien bzw. zu einer Ersatzbemessungsgrundlage eingegeben."
                            Wo erscheinen Angaben zum Sparer-Pauschbetrag? Wenn man das zum ersten Mal selbst ausfüllt, muss man ja glatt lernen, wie ein Steuerberater zu denken - gar nicht so einfach!!
                            Gruß Roland

                            Kommentar


                              #15
                              AW: KAP - gemeinsam veranlagt und 801 € Pauschbetrag ?

                              Hallo Roland,

                              bist du dir sicher, dass die Meldung
                              "Zu den korrigierten Beträgen auf der Anlage KAP wurden fehlerhafte Angaben zu Gewinnen aus Kapitalerträgen und/oder Stillhalterprämien bzw. zu einer Ersatzbemessungsgrundlage eingegeben."
                              zu der KAP Ehefrau gehört? Wenn du dort wirklich nur meine vorgeschlagenen Eintragungen gemacht hast, kann der Fehler eigentlich nicht kommen. Ich vermute daher, dass die KAP Ehemann gemeint ist und dort der Fehler zu suchen ist. Im Zweifel einmal die ganze Anlage löschen, sind ja nur ein paar Zahlen.

                              >>>Wo erscheinen Angaben zum Sparer-Pauschbetrag?
                              In der Steuerberechnung, Absatz "Einkünfte aus Kapitalvermögen", Zeile "ab Sparer-Pauschbetrag" oder Zeile "abzüglich noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag".

                              MfG Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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