Hallo liebe ELSTER Community
Sachverhalt: Leiharbeitnehmer. Die "erste Tätigkeitsstätte" wurde in dem jetzt bei ELSTER einzutragenden Jahr an keinem einzigen Tag aufgesucht, alle Fahrtkosten und die steuerfreien Erstattungen des Arbeitgebers sind bereits bei den Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten angegeben.
Wie geht man jetzt mit den Zeilen 31ff bzgl. der Entfernungspauschale um? In den Vorjahren waren hier einzelne Tage anzugeben. Den Eintrag von 0 Tagen akzeptiert ELSTER aber nicht, vielleicht weil der Betrag der Fahrtkostenerstattung, der in der Lohnsteuerbescheinigung - warum auch immer - in Zeile 17 als steuerfreie Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitstätte angegeben wurde, bei ELSTER in Zeile 39 eingesetzt wurde? Eigentlich gehört der da ja auch gar nicht hin, weil es sich eben um die bereits bei ELSTER in Zeile 51 angegebene Erstattung von Reisekosten bei Auswärtstätigkeit handelt. Wie geht man richtig vor? Einfach den Hinweis auf die hier einzutragenden Daten aus Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung ignorieren und die Zeile 39 bei ELSTER leer lassen, ungeachtet dessen was der Arbeitgeber in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen hat?
Für einen Tip, wie man das System zur Akzeptanz bekommt ohne falsche Angaben zu machen wäre ich sehr dankbar.
LG
gbh
Sachverhalt: Leiharbeitnehmer. Die "erste Tätigkeitsstätte" wurde in dem jetzt bei ELSTER einzutragenden Jahr an keinem einzigen Tag aufgesucht, alle Fahrtkosten und die steuerfreien Erstattungen des Arbeitgebers sind bereits bei den Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten angegeben.
Wie geht man jetzt mit den Zeilen 31ff bzgl. der Entfernungspauschale um? In den Vorjahren waren hier einzelne Tage anzugeben. Den Eintrag von 0 Tagen akzeptiert ELSTER aber nicht, vielleicht weil der Betrag der Fahrtkostenerstattung, der in der Lohnsteuerbescheinigung - warum auch immer - in Zeile 17 als steuerfreie Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitstätte angegeben wurde, bei ELSTER in Zeile 39 eingesetzt wurde? Eigentlich gehört der da ja auch gar nicht hin, weil es sich eben um die bereits bei ELSTER in Zeile 51 angegebene Erstattung von Reisekosten bei Auswärtstätigkeit handelt. Wie geht man richtig vor? Einfach den Hinweis auf die hier einzutragenden Daten aus Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung ignorieren und die Zeile 39 bei ELSTER leer lassen, ungeachtet dessen was der Arbeitgeber in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen hat?
Für einen Tip, wie man das System zur Akzeptanz bekommt ohne falsche Angaben zu machen wäre ich sehr dankbar.
LG
gbh
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