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Anwaltskosten / BAföG Klage

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    Anwaltskosten / BAföG Klage

    Hallo Forum,

    ich habe während meines Studiums (zweite Ausbildung) einen BAföG Antrag gestellt der abgelehnt wurde. Daraufhin habe ich vor dem Verwaltungsgericht geklagt und dummerweise verloren. Kann ich nun wenigstens die Kosten, die mir dadurch entstanden sind, steuerlich geltend machen? Laut ESTG § 33 Absatz 2 geht dies nur, wenn der Steuerzahler Gefahr lief, "seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können". Mir ist jedoch nicht klar, wie ich diese Aussage zu interpretieren habe bzw. in welchen (juristischen) Fällen man seine Existenzgrundlage verlieren könnte. Hätte ich damals nicht angefangen, parallel zum Studium zu arbeiten, wäre es mir nicht mehr möglich gewesen, für Wohnung (Kreditraten) und Lebenshaltungskosten aufzukommen. Der Abschluss meines Studiums hat sich dadurch um 1 Jahr verzögert.

    Vielen Dank,

    Simon

    #2
    AW: Anwaltskosten / BAföG Klage

    Die Frage betrifft Steuerrecht und hat nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun. Außerdem hast du ja die steuerrechtliche Problemstellung dem Grunde nach bereits selbst beantwortet.

    Wie das der Sachbearbeiter beim Finanzamt dann letztlich beurteilt, ist auch keine Frage der elektronischen Steuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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