Hallo Forum,
ich habe während meines Studiums (zweite Ausbildung) einen BAföG Antrag gestellt der abgelehnt wurde. Daraufhin habe ich vor dem Verwaltungsgericht geklagt und dummerweise verloren. Kann ich nun wenigstens die Kosten, die mir dadurch entstanden sind, steuerlich geltend machen? Laut ESTG § 33 Absatz 2 geht dies nur, wenn der Steuerzahler Gefahr lief, "seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können". Mir ist jedoch nicht klar, wie ich diese Aussage zu interpretieren habe bzw. in welchen (juristischen) Fällen man seine Existenzgrundlage verlieren könnte. Hätte ich damals nicht angefangen, parallel zum Studium zu arbeiten, wäre es mir nicht mehr möglich gewesen, für Wohnung (Kreditraten) und Lebenshaltungskosten aufzukommen. Der Abschluss meines Studiums hat sich dadurch um 1 Jahr verzögert.
Vielen Dank,
Simon
ich habe während meines Studiums (zweite Ausbildung) einen BAföG Antrag gestellt der abgelehnt wurde. Daraufhin habe ich vor dem Verwaltungsgericht geklagt und dummerweise verloren. Kann ich nun wenigstens die Kosten, die mir dadurch entstanden sind, steuerlich geltend machen? Laut ESTG § 33 Absatz 2 geht dies nur, wenn der Steuerzahler Gefahr lief, "seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können". Mir ist jedoch nicht klar, wie ich diese Aussage zu interpretieren habe bzw. in welchen (juristischen) Fällen man seine Existenzgrundlage verlieren könnte. Hätte ich damals nicht angefangen, parallel zum Studium zu arbeiten, wäre es mir nicht mehr möglich gewesen, für Wohnung (Kreditraten) und Lebenshaltungskosten aufzukommen. Der Abschluss meines Studiums hat sich dadurch um 1 Jahr verzögert.
Vielen Dank,
Simon
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