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Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft

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    Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft

    Ich möchte meine Steuererklärung zu Land und Forstwirtschaft (Anlage L und Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung) selbst über Elster machen. Die dazu gehörige Steuernummer habe ich. Für diese Erklärung ist allerdings ein anderes Finanzamt als das meines Wohnortes zuständig. Die Einkommensteuererklärung für meinen Wohnort wird von einem Steuerberater erledigt. Nun kann ich die Anlage L nicht ohne Einkommensteuer Mantelbogen ausfüllen. Das Formular Erklärung zur gesonderten.... ist gar nicht zu finden. Was nun ? Hat jemand damit Erfahrung oder einen Tip?

    #2
    AW: Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft

    Bei ElsterFormular bist du auch falsch!

    Die gesonderte Feststellungserklärung -ESt 1D- ist nur bei Mein ELSTER verfügbar. Dort musst du dich registrieren, falls du nicht bereits ein Konto hast.

    https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft

      Wenn Deine Einkommensteuererklärung vom Steuerberater, die Anlage L aber von Dir erstellt wird, dann musst Du eben dem Steuerberater die Zahlen aus der Anlage L zur Verfügung stellen.

      Kommentar


        #4
        AW: Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Wenn Deine Einkommensteuererklärung vom Steuerberater, die Anlage L aber von Dir erstellt wird, dann musst Du eben dem Steuerberater die Zahlen aus der Anlage L zur Verfügung stellen.
        Das wird der TE wahrscheinlich selbst auch wissen! Er hat ja nur die gesonderte Feststellung fälschlich bei ElsterFormular gesucht, wo es sie bekanntlich nicht gibt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft

          Zitat von Charlo Beitrag anzeigen
          Nun kann ich die Anlage L nicht ohne Einkommensteuer Mantelbogen ausfüllen.
          Ok. Darin lag denn wohl kein Problem ...

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