Liebe Forumsmitglieder,
in einer Zeitung habe ich folgendes gelesen:
Neu ist, dass Arbeitsmittel wie z. B. Laptop bis zu einem Preis von 952 Euro (800 + MwSt.) k o m p l e t t als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. Bisher galt ein Betrag von 410 Euro.
Ich habe da ein wenig gegoogelt. Kann es sein, dass das erst die nächste Steuererklärung betrifft, die man in 2019 für 2018 macht? Braucht man dann die Anschaffungskosten, sofern sie die 952 Euro nicht übersteigen, nicht mehr auf die Dauer von 3 Jahren verteilen?
Und die zweite Frage:
Da stand auch "für die Steuererklärung 2017 müssen keine Belege mehr eingereicht werden, aber aufbewahrt werden."
Was würdet Ihr raten, bei Kosten für eine Meisterschule? Wenn keine Belege, dann doch wenigstens eine Aufstellung einreichen (Fahrtkosten, Bücher, Lerngemeinschaft, und alles was dazu gehört), oder?
Vielen lieben Dank schon einmal für Eure Hilfe.
in einer Zeitung habe ich folgendes gelesen:
Neu ist, dass Arbeitsmittel wie z. B. Laptop bis zu einem Preis von 952 Euro (800 + MwSt.) k o m p l e t t als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. Bisher galt ein Betrag von 410 Euro.
Ich habe da ein wenig gegoogelt. Kann es sein, dass das erst die nächste Steuererklärung betrifft, die man in 2019 für 2018 macht? Braucht man dann die Anschaffungskosten, sofern sie die 952 Euro nicht übersteigen, nicht mehr auf die Dauer von 3 Jahren verteilen?
Und die zweite Frage:
Da stand auch "für die Steuererklärung 2017 müssen keine Belege mehr eingereicht werden, aber aufbewahrt werden."
Was würdet Ihr raten, bei Kosten für eine Meisterschule? Wenn keine Belege, dann doch wenigstens eine Aufstellung einreichen (Fahrtkosten, Bücher, Lerngemeinschaft, und alles was dazu gehört), oder?
Vielen lieben Dank schon einmal für Eure Hilfe.
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