Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsatzsteuer befreiter Selbstständiger ein ?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsatzste
Einklappen
X
-
AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat
Selbständige werden nicht von der Umsatzsteuer befreit.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat
Ergänzung:
Wenn nur umsatzsteuerbefreite Umsätze erzielt werden, also überhaupt keine Umsätze als Kleinunternehmer dabei sind, ist natürlich die Zeile 15, Kennzahl 103 korrekt!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenSelbständige werden nicht von der Umsatzsteuer befreit. Kleinunternehmer tragen ihre Umsätze in Zeile 11 der Einnahmenüberschussrechnung ein.
Kommentar
-
AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat
Wiederholung meiner Frage, siehe oben.
Wenn nur steuerbefreite Umsätze - § 4 Nr.8 ff UStG - erzielt werden, ist die Zeile 15, Kennzahl 103 richtig.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn nur steuerbefreite Umsätze - § 4 Nr.8 ff UStG - erzielt werden, ist die Zeile 15, Kennzahl 103 richtig.
- - - Aktualisiert - - -
Zitat von WolfgangFinke Beitrag anzeigenAls Heilmittelerbringer bin ich aber von der Umsatzsteuer befreit.
- - - Aktualisiert - - -
Übrigens: Heilmittel 7%, Arzneimittel 19%
Kommentar
-
AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat
Gott weiß, welche Tätigkeit sich hinter dem Begriff Heilmittelerbringer wirklich verbirgt?
Wenn ein Kleinunternehmer steuerfreie Umsätze ausübt dann ist meiner Meinung nach Zeile 15 trotzdem nicht richtig.
Ob jetzt der Begriff steuerbefreit irreführend ist, da habe ich noch nicht wirklich drüber nachgedacht. Die Überschrift von § 4 lautet: Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen, im Text steht dann:
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfreiFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenGott weiß, welche Tätigkeit sich hinter dem Begriff Heilmittelerbringer wirklich verbirgt?
Kommentar
-
AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat
Zitat von Herr Gott Beitrag anzeigenIch hab auch keine Ahnung.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDa bin ich aber jetzt ein wenig enttäuscht!
Kommentar
-
AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat
Wenn der TE sich nicht mehr meldet, kann ich vielleicht Euch helfen:
https://heilmittelkatalog.de/heilmittelerbringer.html
Gruß
Bolletax
Kommentar
Kommentar