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Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsatzste

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    Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsatzste

    Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsatzsteuer befreiter Selbstständiger ein ?

    #2
    AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat

    Selbständige werden nicht von der Umsatzsteuer befreit. Kleinunternehmer tragen ihre Umsätze in Zeile 11 der Einnahmenüberschussrechnung ein.

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      #3
      AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat

      Selbständige werden nicht von der Umsatzsteuer befreit.
      Wenn es tatsächlich um steuerbefreite Umsätze gehen sollte, passen die Zeilen 11 und 12, Kennzahlen 111 und 119 des Formulars.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat

        Ergänzung:

        Wenn nur umsatzsteuerbefreite Umsätze erzielt werden, also überhaupt keine Umsätze als Kleinunternehmer dabei sind, ist natürlich die Zeile 15, Kennzahl 103 korrekt!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Selbständige werden nicht von der Umsatzsteuer befreit. Kleinunternehmer tragen ihre Umsätze in Zeile 11 der Einnahmenüberschussrechnung ein.
          Als Heilmittelerbringer bin ich aber von der Umsatzsteuer befreit. Wiederholung meiner Frage, siehe oben.

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            #6
            AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat

            Wiederholung meiner Frage, siehe oben.
            Wieso Wiederholung? Die Frage wurde doch bereits beantwortet:

            Wenn nur steuerbefreite Umsätze - § 4 Nr.8 ff UStG - erzielt werden, ist die Zeile 15, Kennzahl 103 richtig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn nur steuerbefreite Umsätze - § 4 Nr.8 ff UStG - erzielt werden, ist die Zeile 15, Kennzahl 103 richtig.
              Genau (Ich bevorzuge allerdings den Begriff steuerfrei statt steuerbefreit. Gerade dieser Thread zeigt ja wieder mal wie wichtig die Unterscheidung ist). Wenn ein Kleinunternehmer steuerfreie Umsätze ausübt dann ist meiner Meinung nach Zeile 15 trotzdem nicht richtig.

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von WolfgangFinke Beitrag anzeigen
              Als Heilmittelerbringer bin ich aber von der Umsatzsteuer befreit.
              Nein, bist Du sicher nicht!

              - - - Aktualisiert - - -

              Übrigens: Heilmittel 7%, Arzneimittel 19%

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                #8
                AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat

                Gott weiß, welche Tätigkeit sich hinter dem Begriff Heilmittelerbringer wirklich verbirgt?

                Wenn ein Kleinunternehmer steuerfreie Umsätze ausübt dann ist meiner Meinung nach Zeile 15 trotzdem nicht richtig.
                Kein Widerspruch! Da passt die Zeile 11 und bei Kombination von steuerpflichtigen Umsätzen als Kleinunternehmer mit steuerfreien Umsätzen im Sinne von § 4 UStG zusätzlich die Zeile 12, (Kennzahlen 111 und 119) des Formulars.

                Ob jetzt der Begriff steuerbefreit irreführend ist, da habe ich noch nicht wirklich drüber nachgedacht. Die Überschrift von § 4 lautet: Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen, im Text steht dann:

                Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Gott weiß, welche Tätigkeit sich hinter dem Begriff Heilmittelerbringer wirklich verbirgt?
                  Ich hab auch keine Ahnung.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat

                    Zitat von Herr Gott Beitrag anzeigen
                    Ich hab auch keine Ahnung.
                    Da bin ich aber jetzt ein wenig enttäuscht!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Da bin ich aber jetzt ein wenig enttäuscht!
                      Da bist Du nicht der Erste

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                        #12
                        AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat

                        Hallo Herr Gott,

                        das dürfte hier die falsche Spielwiese sein.

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Einkommensüberschußrechnung: wo trage ich die Betriebseinnahmen als von der Umsat

                          Wenn der TE sich nicht mehr meldet, kann ich vielleicht Euch helfen:

                          https://heilmittelkatalog.de/heilmittelerbringer.html

                          Gruß
                          Bolletax

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