Hallo Forum,
ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung Aufgrund der neuen Entgeldordnung gestellt (TVÖD) und wurde dadurch rückwirkend drei Jahre zum Stichtag 1.1.2015 höhergruppiert. Dadurch gab es nun Ende Dezember 2017 eine Nachzahlung für die drei Jahre.
Dabei wurde allerdings ganz normal besteuert d.h. es wurde nicht die Fünftelregelung angewandt nach der sich nur ein Fünftel auf die Steuerprogression auswirkt. In der Lohnabrechnung für Dezember taucht einfach ein entsprechend hoher Bruttobetrag auf. Auch in der Lohnsteuerjahresbescheinigung wurde die Nachzahlung nicht gesondert ausgewiesen.
Die Gehaltsabteilung meinte dazu nur sie wüssten nicht genau, ob die Fünftelregelung überhaupt angewandt werden könne und nicht nur für Abfindungen gelte und man könnte sich das ja sonst über die Steuererklärung wieder holen. Allerdings hat das Finanzamt vermutlich gar keine Kenntniss darüber, dass im vergangenen Jahr eine Nachzahlung versteuert wurde. Zumindet ist das aus der Lohnsteuerjahresbescheinigung nicht erkennbar.
Meint Ihr die Fünftelregelung kann angewendet werden und hat man einen Anspruch darauf und kann dies einfordern?
ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung Aufgrund der neuen Entgeldordnung gestellt (TVÖD) und wurde dadurch rückwirkend drei Jahre zum Stichtag 1.1.2015 höhergruppiert. Dadurch gab es nun Ende Dezember 2017 eine Nachzahlung für die drei Jahre.
Dabei wurde allerdings ganz normal besteuert d.h. es wurde nicht die Fünftelregelung angewandt nach der sich nur ein Fünftel auf die Steuerprogression auswirkt. In der Lohnabrechnung für Dezember taucht einfach ein entsprechend hoher Bruttobetrag auf. Auch in der Lohnsteuerjahresbescheinigung wurde die Nachzahlung nicht gesondert ausgewiesen.
Die Gehaltsabteilung meinte dazu nur sie wüssten nicht genau, ob die Fünftelregelung überhaupt angewandt werden könne und nicht nur für Abfindungen gelte und man könnte sich das ja sonst über die Steuererklärung wieder holen. Allerdings hat das Finanzamt vermutlich gar keine Kenntniss darüber, dass im vergangenen Jahr eine Nachzahlung versteuert wurde. Zumindet ist das aus der Lohnsteuerjahresbescheinigung nicht erkennbar.
Meint Ihr die Fünftelregelung kann angewendet werden und hat man einen Anspruch darauf und kann dies einfordern?
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