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Anspruch auf Fünftelregelung bei Lohnnachzahlung

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    #16
    AW: Anspruch auf Fünftelregelung bei Lohnnachzahlung

    Ich habe es mal für die gesamte Nachzahlung im Dezember 2017 für 2015/16/17 ausgerechnet:

    Brutto 10.981,77 €
    Netto durch Arbeitgeber 4.473,07 €
    Netto durch Steuererklärung 104,44 €
    Netto Gesamt 4.577,51 €
    Gezahlte Steuern 6.404,26 € 58,32 % Steuern

    Grüße ronker

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      #17
      AW: Anspruch auf Fünftelregelung bei Lohnnachzahlung

      Gezahlte Steuern 6.404,26 € 58,32 % Steuern
      Da hast du einen Denk- und Rechenfehler drin. Sozialabgaben sind keine Steuern und die Zahlung für 2017 ist m. E. unter Nummer 19 gar nicht erfasst worden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: Anspruch auf Fünftelregelung bei Lohnnachzahlung

        Du hast natürlich Recht es müsste eher "Abgaben" heißen und bezieht sich allgemein darauf was von der Rückzahlung wirklich übrig bleibt unabhängig von der steuerlichen Bewertung hier..

        In Mein Elster gibt es - im Gegensatz zu Elster Formular - bei der Zeile 19 der Anlage N noch das Feld "Bezeichnung" neben dem eigentlichen Betrag. Muss da irgendwas eingegeben werden oder kann das auch leer bleiben? Spielt wahrscheinlich für die Berücksichtigung keine Rolle oder? Ich meine bei der Belegübernahme bleibt das leer oder es wird eine "1" eingetragen.

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          #19
          AW: Anspruch auf Fünftelregelung bei Lohnnachzahlung

          Hallo ronker,

          man könnte dort reinschreiben Abfindung oder Nachzahlung usw. aber es hat keine Auswirkung auf die Berechnung, die 1. tut es also auch.

          Tschüß

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            #20
            AW: Anspruch auf Fünftelregelung bei Lohnnachzahlung

            Alles klar, vielen Dank!

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