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EÜR Freelance + PV-Anlage

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    EÜR Freelance + PV-Anlage

    Hallo,
    ich habe eine kleine Herausforderung mit meinem FA.

    Bei der Steuereklärung 2016 habe ich so gehandhabt, daß ich für die PV-Anlage notwendige Anlage G ausgefüllt hatte und diese Einnahmen dann in meine Gesamt-EÜR -also die für die Freelancer- mitübernommen habe.

    Ergebnis : das FA hat mir die Einnahmen nun doppelt berechnet. Einspruch wird notwendig.
    Jetzt wäre die Alternative: eine 2.EÜR nur für die PV-Anlage zu erstellen.

    Da weiß ich nun zum Einen nicht, ob das überhaupt mit Elsterformular möglich ist, aber zum Zweiten würde mir dann genau dasselbe passieren. Die Einnahmen würden ebenso doppelt berechnet. Dann halt bei der EÜR #2
    Weglassen der EÜR für die PV-Anlage geht auch nicht, da die Abschreibung dann fehlt. Zudem möchte das FA eine EÜR für die PV-Anlage haben.

    Was also sollte ich tun ?

    Thx schonmal im voraus !

    #2
    AW: EÜR Freelance + PV-Anlage

    Natürlich kann für jedes Unternehmen eine eigene EÜR erstellt werden, wo ist das Problem?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: EÜR Freelance + PV-Anlage

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Natürlich kann für jedes Unternehmen eine eigene EÜR erstellt werden, wo ist das Problem?
      Ok. Aber auch dann würden mir, wie o.a., die Angaben aus der Anlage G einmal als Einnahme aus Gewerbetrieb (Anlage G) und zusätzlich aus der EÜR berechnet. Also doppelt.
      Es sei denn, ich würde die Einnahmen nur in der EÜR oder in der Anlage G angeben.

      Aber eine:
      1.) Anlage G ohne Einnahmen ????
      2.) EÜR ohne Einnahmen ????

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        #4
        AW: EÜR Freelance + PV-Anlage

        Die EÜR ist doch nur eine Gewinnermittlung. Das Ergebnis übernimmst du in die passende Zeile der Anlage G. Da wird doch nichts doppelt besteuert!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: EÜR Freelance + PV-Anlage

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Die EÜR ist doch nur eine Gewinnermittlung. Das Ergebnis übernimmst du in die passende Zeile der Anlage G. Da wird doch nichts doppelt besteuert!
          Besten Dank !

          Dass es möglich ist eine 2.te EÜR zu erstellen wußte ich nicht. War ne nicht unerhebliche Arbeit die ganzen Formulare zu überarbeiten.
          Incl. Ekst-Erklärung mit Anlage G

          Jetzt nur noch ein letzte Frage : es wird nur eine EÜR in die Steuerberechnung übernommen.
          Wie bekomme ich denn die 2.te EÜR in die Steuerberechnung ? Diese müßte ja nun auch noch irgendwie mit der Ekst-Erklärung verbunden werden.

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            #6
            AW: EÜR Freelance + PV-Anlage

            Zitat von Haluter Beitrag anzeigen
            Jetzt nur noch ein letzte Frage : es wird nur eine EÜR in die Steuerberechnung übernommen.
            Wie bekomme ich denn die 2.te EÜR in die Steuerberechnung ? Diese müßte ja nun auch noch irgendwie mit der Ekst-Erklärung verbunden werden.
            Nein, in die Steuerberechnung geht dein Gewinn/Verlust aus der Anlage G ein.
            Die Berechnung greift nicht auf die EÜR zu. Die eigenständigen EÜR-Erklärungen dienen nur zur Ermittlung des Gewinns.
            In der EÜR wird ganz oben (allg. Angaben) nach der Steuernummer der Leitsteuererklärung gefragt.
            Dort trägst du die Nummer deiner Einkommensteuererklärung ein.
            Damit wird der Gewinn (Anlage G) und die Gewinnermittlung (EÜR) verknüpft.
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: EÜR Freelance + PV-Anlage

              Jetzt nur noch ein letzte Frage : es wird nur eine EÜR in die Steuerberechnung übernommen.
              Ich weiß nicht, ob bei ElsterFormular überhaupt etwas automatisch aus der EÜR in die Anlage G übernommen wird.

              Ich tippe den/die Wert/e aus Zeile 84 der EÜR, abgerundet auf volle Euro einfach ab und trage sie in die Anlage G ein.

              Zeile 4: 1. Betrieb, Betrieb hinzufügen: Zeile 5: 2.Betrieb
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: EÜR Freelance + PV-Anlage

                Vielen vielen Dank an die Antwortgeber!
                Ihr hat mir sehr weitergeholfen.

                P.S.: Die EUR ist leider völlig aussen vor. Daher auch meine Verwirrung.
                Wäre vielleicht mal ein Ansatz diese softwaretechnisch miteinzubeziehen.

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