Hallo,
ich habe eine kleine Herausforderung mit meinem FA.
Bei der Steuereklärung 2016 habe ich so gehandhabt, daß ich für die PV-Anlage notwendige Anlage G ausgefüllt hatte und diese Einnahmen dann in meine Gesamt-EÜR -also die für die Freelancer- mitübernommen habe.
Ergebnis : das FA hat mir die Einnahmen nun doppelt berechnet. Einspruch wird notwendig.
Jetzt wäre die Alternative: eine 2.EÜR nur für die PV-Anlage zu erstellen.
Da weiß ich nun zum Einen nicht, ob das überhaupt mit Elsterformular möglich ist, aber zum Zweiten würde mir dann genau dasselbe passieren. Die Einnahmen würden ebenso doppelt berechnet. Dann halt bei der EÜR #2
Weglassen der EÜR für die PV-Anlage geht auch nicht, da die Abschreibung dann fehlt. Zudem möchte das FA eine EÜR für die PV-Anlage haben.
Was also sollte ich tun ?
Thx schonmal im voraus !
ich habe eine kleine Herausforderung mit meinem FA.
Bei der Steuereklärung 2016 habe ich so gehandhabt, daß ich für die PV-Anlage notwendige Anlage G ausgefüllt hatte und diese Einnahmen dann in meine Gesamt-EÜR -also die für die Freelancer- mitübernommen habe.
Ergebnis : das FA hat mir die Einnahmen nun doppelt berechnet. Einspruch wird notwendig.
Jetzt wäre die Alternative: eine 2.EÜR nur für die PV-Anlage zu erstellen.
Da weiß ich nun zum Einen nicht, ob das überhaupt mit Elsterformular möglich ist, aber zum Zweiten würde mir dann genau dasselbe passieren. Die Einnahmen würden ebenso doppelt berechnet. Dann halt bei der EÜR #2
Weglassen der EÜR für die PV-Anlage geht auch nicht, da die Abschreibung dann fehlt. Zudem möchte das FA eine EÜR für die PV-Anlage haben.
Was also sollte ich tun ?
Thx schonmal im voraus !
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