Ich bin neu hier im Forum und sage auf diesem Wege Hallo.
Bei mir ist der gleiche Programmfehler wie bei einigen Anderen Anwendern aufgetreten. Also warte ich auf das Programm-Update.
Allerdings bin ich auch beim Ausfüllen der Anlage Unterhalt etwas unsicher, da ich sie das erste Mal ausfülle.
In meinem Haushalt leben 4 Personen, eine Person ist unser 25-jähriger Sohn, der nicht mehr in Ausbildung befindlich ist und keinen Kindergeldanspruch mehr hat.
Aufgrund einer psychischen Beeinträchtigung hat er 2017 weder einen Ausbildungs- noch einen Arbeitsplatz gehabt, also auch keinerlei Einkommen.
Er befindet sich derzeit in ambulanter Behandlung beim sozialpsychiatrischen Dienst des örtlichen Landkreises.
Für ihn möchte ich jetzt erstmalig Unterhalt nach §33a Abs. 1 EStG geltend machen.
1. Die in Zeile 6 der Anlage Unterhalt anzugebende Zahl entspricht tatsächlich der Gesamtzahl der dort lebenden Personen, also in meinem Fall 4 - auch wenn nur für eine Person Unterhalt geltend gemacht werden soll?
2. Im Moment habe ich den Unterhalt auch nochmal im Hauptvordruck unter Zeile 67 mit einem Hinweis auf die Anlage Unterhalt eingetragen. Ist das korrekt oder wird der Unterhalt ausschließlich auf der Anlage Unterhalt ausgewiesen?
3. Wir zahlen an den Träger der ambulanten Hilfe einen monatlichen Betrag von 32,42€ (Unterhaltsanspruch geht teilweise auf den Träger über). Ist dieser Betrag als außergewöhnliche Belastung unter Zeile 67 Hauptvordruck oder auch in Anlage Unterhalt zu berücksichtigen? (Könnte auch sein, dass er gar nicht berücksichtig werden kann!?)
Ich freue mich auf eure Unterstützung und sage schon mal Danke.
MfG
G. Hahn
Bei mir ist der gleiche Programmfehler wie bei einigen Anderen Anwendern aufgetreten. Also warte ich auf das Programm-Update.
Allerdings bin ich auch beim Ausfüllen der Anlage Unterhalt etwas unsicher, da ich sie das erste Mal ausfülle.
In meinem Haushalt leben 4 Personen, eine Person ist unser 25-jähriger Sohn, der nicht mehr in Ausbildung befindlich ist und keinen Kindergeldanspruch mehr hat.
Aufgrund einer psychischen Beeinträchtigung hat er 2017 weder einen Ausbildungs- noch einen Arbeitsplatz gehabt, also auch keinerlei Einkommen.
Er befindet sich derzeit in ambulanter Behandlung beim sozialpsychiatrischen Dienst des örtlichen Landkreises.
Für ihn möchte ich jetzt erstmalig Unterhalt nach §33a Abs. 1 EStG geltend machen.
1. Die in Zeile 6 der Anlage Unterhalt anzugebende Zahl entspricht tatsächlich der Gesamtzahl der dort lebenden Personen, also in meinem Fall 4 - auch wenn nur für eine Person Unterhalt geltend gemacht werden soll?
2. Im Moment habe ich den Unterhalt auch nochmal im Hauptvordruck unter Zeile 67 mit einem Hinweis auf die Anlage Unterhalt eingetragen. Ist das korrekt oder wird der Unterhalt ausschließlich auf der Anlage Unterhalt ausgewiesen?
3. Wir zahlen an den Träger der ambulanten Hilfe einen monatlichen Betrag von 32,42€ (Unterhaltsanspruch geht teilweise auf den Träger über). Ist dieser Betrag als außergewöhnliche Belastung unter Zeile 67 Hauptvordruck oder auch in Anlage Unterhalt zu berücksichtigen? (Könnte auch sein, dass er gar nicht berücksichtig werden kann!?)
Ich freue mich auf eure Unterstützung und sage schon mal Danke.
MfG
G. Hahn
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