Ich war bisher Grenzgänger nach Österreich und habe mein Gehalt in der Anlage N unter ..weitere Angaben zum Arbeitslohn.. in Zeile 25 ...Grenzgänger nach... eingetragen.
Seit 1.6.2017 bin ich in Pension und beziehe die Pension aus Österreich, die auch dort versteuert wird.
Ich nehme an, dass ich diese in der Anlage AUS eintragen muss.
Frage welchen Betrag? Bruttobetrag (1000) oder steuerpflichtiger Betrag (945) = 1000 abzüglich 5,1% Krankenversicherung) oder Nettobetrag (600)
und welche Zeile? ich nehme an Zeile 7
ist die Steuer dann in Zeile 11 einzutragen?
oder muss ich die Pension in der Anlage N wie meinen bis bisherigen Lohn eintragen und zusätzlich die in Österreich bezahlte Steuer in Anlage AUS in Zeile 11?
Bitte um Info
danke im Voraus
Heinz
Seit 1.6.2017 bin ich in Pension und beziehe die Pension aus Österreich, die auch dort versteuert wird.
Ich nehme an, dass ich diese in der Anlage AUS eintragen muss.
Frage welchen Betrag? Bruttobetrag (1000) oder steuerpflichtiger Betrag (945) = 1000 abzüglich 5,1% Krankenversicherung) oder Nettobetrag (600)
und welche Zeile? ich nehme an Zeile 7
ist die Steuer dann in Zeile 11 einzutragen?
oder muss ich die Pension in der Anlage N wie meinen bis bisherigen Lohn eintragen und zusätzlich die in Österreich bezahlte Steuer in Anlage AUS in Zeile 11?
Bitte um Info
danke im Voraus
Heinz
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