AW: Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit
Nachdem die Bedingungen zum Thema Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung sogar in der Eingabehilfe zu Zeile 38 der Anlage Kind stehen, ist das gar nicht so programmfremd:
Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern sowie bei Eltern nichtehelicher Kinder kann ein Elternteil in der Zeile 38 beantragen, dass der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wird, wenn er,
nicht aber der andere Elternteil, seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind für 2017 zu mindestens 75 % erfüllt hat oder der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist
und keine Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt worden sind.
Wenn die Voraussetzungen für die Übertragung nicht vorliegen, steht beiden Elternteilen jeweils der halbe Kindergeldanspruch zu. Die Eltern würden sich ja sonst zumindest beim Soli selbst benachteiligen.
Nachdem die Bedingungen zum Thema Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung sogar in der Eingabehilfe zu Zeile 38 der Anlage Kind stehen, ist das gar nicht so programmfremd:
Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern sowie bei Eltern nichtehelicher Kinder kann ein Elternteil in der Zeile 38 beantragen, dass der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wird, wenn er,
nicht aber der andere Elternteil, seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind für 2017 zu mindestens 75 % erfüllt hat oder der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist
und keine Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt worden sind.
Wenn die Voraussetzungen für die Übertragung nicht vorliegen, steht beiden Elternteilen jeweils der halbe Kindergeldanspruch zu. Die Eltern würden sich ja sonst zumindest beim Soli selbst benachteiligen.
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