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Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

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    #16
    AW: Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

    Nachdem die Bedingungen zum Thema Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung sogar in der Eingabehilfe zu Zeile 38 der Anlage Kind stehen, ist das gar nicht so programmfremd:

    Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern sowie bei Eltern nichtehelicher Kinder kann ein Elternteil in der Zeile 38 beantragen, dass der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wird, wenn er,
    nicht aber der andere Elternteil, seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind für 2017 zu mindestens 75 % erfüllt hat oder der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist
    und keine Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt worden sind.

    Wenn die Voraussetzungen für die Übertragung nicht vorliegen, steht beiden Elternteilen jeweils der halbe Kindergeldanspruch zu. Die Eltern würden sich ja sonst zumindest beim Soli selbst benachteiligen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

      Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
      Ok, aber für mich jetzt noch mal: Wenn es denn ein in Deutschland lebendes Kind ist, für das ich keinen Anspruch auf Kindergeld habe (warum auch immer), dann handelt es sich auch nicht um ein Kind i. S. d. EStG, da für beides dieselben Voraussetzungen gelten? Oder ist das nur dann der Fall, wenn der andere Elternteil tatsächlich den Antrag auf Übertragung der Freibeträge stellt?

      Ach was ... vergesst es ... jetzt fange ich auch schon mit diesen "programmfremden" Fragen an.
      Ein Kind iSd EStG liegt vor, wenn die Bedingungen des § 32 Abs. 1 - 4 EStG erfüllt sind, also in der Regel im ersten Grad verwandtes Kind, bei über 18 Jahre alten Kindern zusätzlich die bekannten Besonderheiten wie arbeitssuchend oder Berufsausbildung oder FSJ oder wegen Behinderung nicht selbst unterhaltend. Das war es. Die Besonderheiten bei Pflegekindern, adoptierten Kindern und bei Übertragungsmöglichkeiten lasse ich mal außen vor. Die Anlage Unterhalt greift i.ü. nur, wenn NIEMAND Anspruch auf Kindergeld ODER Kinderfreibetrag hat.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #18
        AW: Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

        Hallo zusammen,

        erstmal vielen Dank für eure Unterstützung.
        Also ich hab mit meiner Ex-Frau eine Scheidungssvereinbarung.
        Anspruchh auf Kindergeld habe ich nicht, auch keinen Kinderfreibetrag.
        Zahle aber Unterhalt für meinen Sohn.
        Ich habe dann Versucht das Formular Unterhalt auszufüllen nach dem ich die Anlage Kind entfernt hatte, aber Mangels angaben könnte ich es nicht ausfüllen.
        Daher habe ich dann die Anlage Unterhalt wieder entfernt und die Anlage Kind wieder hinzugefügt und die gleichen Angaben wieder eingetragen die vorher schon in der Anlage standen.

        Was soll ich sagen, nun funktioniert die Steuerberechnung und alles ist OK.
        Kein Abbruch Hinweis mehr. :-)
        Meine Vermutung ist das es ein Problem mit der Datenübernahme aus 2016 gab, ist aber nur eine Vermutung.

        Ich danke euch vielmahls für die vielen Tipps und Hinweise.

        LG ThorPli

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          #19
          AW: Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

          Hallo,

          die Anlage Unterhalt trifft in deinem Fall überhaupt nicht zu

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #20
            AW: Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

            Nochmal zusammenfassend: WENN Irgendjemand für den Filius Anspruch auf Kindergeld und / oder Kinderfreibetrag hat, DANN darfst Du die Anlage Unterhalt NICHT ausfüllen, sondern musst Du die Anlage Kind verwenden und bei Dir das hälftige Kindergeld als Anspruch auf Kindergeld eintragen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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