Hallo,
ich habe eine Frage zur Untervermietung von WG-Zimmern: Wie ist diese korrekt in Anlage V zu erfassen?
Zeile 31 ist auf jeden Fall auszufüllen und eine gesonderte Aufstellung anzuhängen, das ist mir klar. Sind hier auch, wenn laut Untermietvertrag Kaltmiete und Nebenkosten gesondert vereinbart sind, die Nebenkosten enthalten oder beziehen sich die Einkünfte nur auf die Kaltmiete?
Laut dieser Website (http://www.mietrecht.org/untervermie...us-vermietung/) sind für die NK die Zeilen 13 und 46 auszufüllen, allerdings bezieht sich Zeile 13 ja auf die Zeilen 9 und 11...
Über eine kurze Erläuterung, welche Zeilen in Anlage V insgesamt auszufüllen sind, würde ich mich freuen. Ich habe schon in diesem Forum gesucht, konnte die Antwort auf die Frage aber leider nicht finden.
Danke!
ich habe eine Frage zur Untervermietung von WG-Zimmern: Wie ist diese korrekt in Anlage V zu erfassen?
Zeile 31 ist auf jeden Fall auszufüllen und eine gesonderte Aufstellung anzuhängen, das ist mir klar. Sind hier auch, wenn laut Untermietvertrag Kaltmiete und Nebenkosten gesondert vereinbart sind, die Nebenkosten enthalten oder beziehen sich die Einkünfte nur auf die Kaltmiete?
Laut dieser Website (http://www.mietrecht.org/untervermie...us-vermietung/) sind für die NK die Zeilen 13 und 46 auszufüllen, allerdings bezieht sich Zeile 13 ja auf die Zeilen 9 und 11...
Über eine kurze Erläuterung, welche Zeilen in Anlage V insgesamt auszufüllen sind, würde ich mich freuen. Ich habe schon in diesem Forum gesucht, konnte die Antwort auf die Frage aber leider nicht finden.
Danke!
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