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Korrekte Erfassung Untervermietung (WG) in Anlage V

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    Korrekte Erfassung Untervermietung (WG) in Anlage V

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Untervermietung von WG-Zimmern: Wie ist diese korrekt in Anlage V zu erfassen?
    Zeile 31 ist auf jeden Fall auszufüllen und eine gesonderte Aufstellung anzuhängen, das ist mir klar. Sind hier auch, wenn laut Untermietvertrag Kaltmiete und Nebenkosten gesondert vereinbart sind, die Nebenkosten enthalten oder beziehen sich die Einkünfte nur auf die Kaltmiete?
    Laut dieser Website (http://www.mietrecht.org/untervermie...us-vermietung/) sind für die NK die Zeilen 13 und 46 auszufüllen, allerdings bezieht sich Zeile 13 ja auf die Zeilen 9 und 11...

    Über eine kurze Erläuterung, welche Zeilen in Anlage V insgesamt auszufüllen sind, würde ich mich freuen. Ich habe schon in diesem Forum gesucht, konnte die Antwort auf die Frage aber leider nicht finden.

    Danke!

    #2
    AW: Korrekte Erfassung Untervermietung (WG) in Anlage V

    In Zeile 31 sind ja die Einkünfte einzutragen. Einkünfte = Einnahmen - Ausgaben.

    Zu den Einnahmen gehören Miete und Nebenkostenvorauszahlung sowie Abschlusszahlung. Zu den Ausgaben gehören Heizungskosten, Hausmeister, Müllabfuhr etc.

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      #3
      AW: Korrekte Erfassung Untervermietung (WG) in Anlage V

      Danke für die Antwort!
      Okay, d. h. die Aussage auf der verlinkten Website ist falsch.
      Ich fülle also nur die Zeilen 1, 2, 3 und 31 aus und hänge eine vollständige Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben an, richtig?

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        #4
        AW: Korrekte Erfassung Untervermietung (WG) in Anlage V

        Ich fülle also nur die Zeilen 1, 2, 3 und 31 aus und hänge eine vollständige Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben an, richtig?
        Du trägst nur die Einkünfte in die Zeile 31 ein und erstellst eine vollständige Aufstellung der Einnahmen und der anteiligen Ausgaben. Ob du die Aufstellung gleich an das Finanzamt schickst oder darauf wartest,

        bis sie angefordert wird, darüber kann man seit heuer geteilter Meinung sein.

        Einträge in anderen Zeilen der Anlage V sind bei Untervermietung nicht erforderlich und führen in der Regel zu Fehlermeldungen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Korrekte Erfassung Untervermietung (WG) in Anlage V

          Super, danke!

          Dann nur noch eine letzte Frage bzgl. der anzuhängenden Einkunftsermittlung: Welcher Anteil der an den Vermieter gezahlten Nebenkosten entfällt auf den selbstgenutzten Teil der Wohnung? Kann hier eine gleichmäßige Aufteilung auf alle Bewohner vorgenommen werden, sprich bei 2 Mitbewohnern gebe ich 2/3 der Nebenkosten als Werbungskosten an?!
          Die Gesamtkaltmiete würde ich ja flächenanteilig um die Eigennutzung bereinigt als Werbungskosten angeben.

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            #6
            AW: Korrekte Erfassung Untervermietung (WG) in Anlage V

            Wenn man die Anteile an den Verbrauchskosten nicht messen kann, muss man sachgerechte Aufteilungsschlüssel wählen. Das kann die anteilige Wohnfläche der jeweils individuell genutzten Räume sein,

            zum Beispiel bei der Heizung, das können auch Personenzahlen sein, zum Beispiel beim Wasserverbrauch. Da gibt es keine genauen Vorgaben. Das Alter oder Geschlecht der Untermieter wäre kein geeigneter Schlüssel,

            auch wenn böse Zungen behaupten, dass Frauen generell mehr Wasser verbrauchen, weil sie reinlicher sind als Männer.

            Bei solchen WG-Untermietverhältnissen können ja auch Einkünfte von 0 Euro das Ergebnis sein, wenn der Hauptmieter nur seine eigenen Kosten 1 : 1 ohne Mietaufschlag weitergibt und gar keinen Überschuss erzielt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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