Hallo Community,
meine Frage bezieht sich auf die Berechnung des Kinderfreibetrags in Elster.
Für meine volljährige Tochter, die studiert, zahle ich Unterhalt.
Bei der Unterhaltsberechnung wird das staatliche Kindergeld in voller Höhe berücksichtigt.
Meine Tochter lebt nicht in meinem Haushalt.
Die leibliche Mutter ist 2016 verstorben.
Meine Tochter ist seit dem Tot der Mutter zu 100% auf meiner Steuerkarte eingetragen.
Zur Steuerberechnung habe ich daher in Elster, in der Anlage Kind, den vollen Kindergeldbetrag in Höhe von 2304 Euro eingetragen.
Auf Grund der genannten Umstände dachte ich, dass bei mir entweder das volle Kindergeld oder der volle Kinderfreibetrag berücksichtigt wird.
In der vorläufigen Berechnung steht allerdings der Hinweis:
"Für das am 00.00.0000 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag berücksichtigt"
Ist das so richtig? Steht mir nicht der volle Freibetrag zu?
Freue mich auf Rückmeldungen
meine Frage bezieht sich auf die Berechnung des Kinderfreibetrags in Elster.
Für meine volljährige Tochter, die studiert, zahle ich Unterhalt.
Bei der Unterhaltsberechnung wird das staatliche Kindergeld in voller Höhe berücksichtigt.
Meine Tochter lebt nicht in meinem Haushalt.
Die leibliche Mutter ist 2016 verstorben.
Meine Tochter ist seit dem Tot der Mutter zu 100% auf meiner Steuerkarte eingetragen.
Zur Steuerberechnung habe ich daher in Elster, in der Anlage Kind, den vollen Kindergeldbetrag in Höhe von 2304 Euro eingetragen.
Auf Grund der genannten Umstände dachte ich, dass bei mir entweder das volle Kindergeld oder der volle Kinderfreibetrag berücksichtigt wird.
In der vorläufigen Berechnung steht allerdings der Hinweis:
"Für das am 00.00.0000 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag berücksichtigt"
Ist das so richtig? Steht mir nicht der volle Freibetrag zu?
Freue mich auf Rückmeldungen
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