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halber oder voller Kinderfreibetrag ?

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    halber oder voller Kinderfreibetrag ?

    Hallo Community,

    meine Frage bezieht sich auf die Berechnung des Kinderfreibetrags in Elster.

    Für meine volljährige Tochter, die studiert, zahle ich Unterhalt.
    Bei der Unterhaltsberechnung wird das staatliche Kindergeld in voller Höhe berücksichtigt.
    Meine Tochter lebt nicht in meinem Haushalt.
    Die leibliche Mutter ist 2016 verstorben.
    Meine Tochter ist seit dem Tot der Mutter zu 100% auf meiner Steuerkarte eingetragen.

    Zur Steuerberechnung habe ich daher in Elster, in der Anlage Kind, den vollen Kindergeldbetrag in Höhe von 2304 Euro eingetragen.
    Auf Grund der genannten Umstände dachte ich, dass bei mir entweder das volle Kindergeld oder der volle Kinderfreibetrag berücksichtigt wird.
    In der vorläufigen Berechnung steht allerdings der Hinweis:
    "Für das am 00.00.0000 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag berücksichtigt"

    Ist das so richtig? Steht mir nicht der volle Freibetrag zu?

    Freue mich auf Rückmeldungen

    #2
    AW: halber oder voller Kinderfreibetrag ?

    Wurde denn in Zeile 14 der Anlage Kind das Sterbedatum der Mutter eingetragen?

    Weitere Angaben zum verstorbenen Elternteil dürfen in der Anlage Kind nicht gemacht werden, es darf also nichts in den Zeilen 11 und 12 stehen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: halber oder voller Kinderfreibetrag ?

      Hallo,

      und vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

      Das Sterbedatum wurde in die Zeile 14 eingetragen.
      Ich hatte tatsächlich auch in den Zeilen 11 und 12 Eintragungen vorgenommen.
      Allerdings bleibt auch nach Löschung der Eintragungen in den Zeilen 11 und 12 der Hinweis, dass nur der halbe Kinderfreibetrag berücksichtigt wird.

      Was ist noch zu beachten?
      Müsste mir denn der volle Freibetrag zustehen?

      Freue mich auf Rückmeldungen.

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        #4
        AW: halber oder voller Kinderfreibetrag ?

        Müsste mir denn der volle Freibetrag zustehen?
        So steht es jedenfalls in der Eingabehilfe:

        Ist der andere Elternteil verstorben, haben Sie Anspruch auf die vollen Freibeträge für Kinder. ...

        Wir hatten den Fall dieser Tage schon mal:

        https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post239416
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: halber oder voller Kinderfreibetrag ?

          Hallo,

          und vielen Dank für ihre Antwort.
          Die Eingabehilfe hatte ich bereits durchsucht.
          Leider liefert diese keine Lösung für meine Fehlermeldung.
          Auch nicht der Link von Charlie24

          Ich freue mich auf weitere Lösungsvorschläge.

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            #6
            AW: halber oder voller Kinderfreibetrag ?

            Hallo Bezahler50,

            manchmal hilft Anlage Kind entfernen und nochmal fehlerfrei ausfüllen.

            Tschüß

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              #7
              AW: halber oder voller Kinderfreibetrag ?

              Hallo holzgoe,

              ich habe die Anlage Kind jetzt 3 mal entfernt und neu eingefügt, der Fehler, wenn es denn einer ist bleibt.
              Kann sonst noch jemand helfen?

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                #8
                AW: halber oder voller Kinderfreibetrag ?

                Welche Zeilen der Anlage Kind nach der Zeile 8 sind denn überhaupt mit Daten belegt?

                Ist vielleicht im Hauptvordruck Einzelveranlagung angekreuzt?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: halber oder voller Kinderfreibetrag ?

                  Hallo Charlie24,

                  nach Ihrer Anregung habe ich nochmals meine Einträge in der Anlage Kind überprüft.
                  Ich hatte Angaben in den Zeilen 38 und 39 gemacht.
                  Das war der Fehler.
                  Nach Entfernung der Angaben in den beiden Zeilen, wird der volle Kinderfreibetrag berücksichtigt.

                  Vielen Dank für Ihre Unterstützung, auch an holzgoe.

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