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Bitte Hilfe Anlage V

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    Bitte Hilfe Anlage V

    Hallo zusammen,

    ich bin dabei meine erste Steuererklärung zu erstellen und es tun sich immer mehr Fragen auf.
    Es geht konkret um die Nebenkostenabrechnung meiner Hausverwaltung wie und wo trage ich das ein?
    Habe mir die WISO steuersoftware gekauft aber die ist ja noch wesentlich komplizierter als das Elster Formular und überhaupt keine Hilfe was die Anlage V angeht.

    Folgen Positionen gibt es
    Es gibt die Umlagefähigen Kosten 1066€

    Die nicht umlagefähigen Kosten

    die Ausgaben zusammen 1395,23€

    Einnahmen 1395,06

    Nachzahlung -0,17€

    Kann ich das einfach in Zelle 46 oder 49 eintragen und wenn ja was genau. Die Ausgaben der HV oder meine Zahlungen?


    Dann noch ein Schreiben bezüglich der Rücklagen.

    Einnahmen 454€ Die kommen soweit ich weiß garnicht rein.

    Rücklagenentnahmen 163€ Die müssten ja als Werbungskosten absetzbar sein, Zelle 39 oder 40?


    Danke vielmals im vorraus

    #2
    AW: Bitte Hilfe Anlage V

    Habe mir die WISO steuersoftware gekauft aber die ist ja noch wesentlich komplizierter als das Elster Formular und überhaupt keine Hilfe was die Anlage V angeht.
    Kommerzielle Software ist nicht immer so einfach bzw. intuitiv zu bedienen, wie das die Hersteller gern behaupten!

    Geht es um eine vermietete Wohnung oder bewohnst du die Wohnung selbst? So ganz klar wird das aus deinem Beitrag nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Bitte Hilfe Anlage V

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Kommerzielle Software ist nicht immer so einfach bzw. intuitiv zu bedienen, wie das die Hersteller gern behaupten!

      Geht es um eine vermietete Wohnung oder bewohnst du die Wohnung selbst? So ganz klar wird das aus deinem Beitrag nicht.

      Es geht um eine Vermietung.

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        #4
        AW: Bitte Hilfe Anlage V

        Für dich als Vermieter sind allein deine Ausgaben maßgeblich! Ob die Ausgaben auf die Mieter umgelegt werden können oder nicht, spielt keine Rolle.

        Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage sind zum Zeitpunkt der Entnahme als Ausgaben abgeflossen, Zuführungen natürlich nicht.
        Aber das hast du ja selbst erkannt.

        Für Erhaltungsaufwendungen passt die Zeile 39, für Grundsteuer, Heizung, Wasser und andere laufende Nebenkosten ist die Zeile 46 richtig. Es macht Sinn, die verschiedenen Kosten dort einzeln zu erklären,
        damit erspart man sich Nachfragen.

        Verwaltungskosten sind jedoch in Zeile 47 der Anlage V zu erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Bitte Hilfe Anlage V

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Für dich als Vermieter sind allein deine Ausgaben maßgeblich! Ob die Ausgaben auf die Mieter umgelegt werden können oder nicht, spielt keine Rolle.

          Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage sind zum Zeitpunkt der Entnahme als Ausgaben abgeflossen, Zuführungen natürlich nicht.
          Aber das hast du ja selbst erkannt.

          Für Erhaltungsaufwendungen passt die Zeile 39, für Grundsteuer, Heizung, Wasser und andere laufende Nebenkosten ist die Zeile 46 richtig. Es macht Sinn, die verschiedenen Kosten dort einzeln zu erklären,
          damit erspart man sich Nachfragen.

          Verwaltungskosten sind jedoch in Zeile 47 der Anlage V zu erklären.
          Schon mal größten Dank.

          Das WiSo Programm hat einen Punkt Hausgeldzahlungen (WEG Gebühren), hab ich jetzt entdeckt, diese würden in Zeile 49 übernommen werden.
          Macht man da was falsch wenn man da einfach seine Zahlungen einträgt? Sollte ja eigentlich gehen wenn die das so anbieten. Dann vielleicht noch die Abrechnung mit zutun oder eben nachreichen wenn sie die sehen wollen.

          Dazu wie du sagst die Entnahmen aus der Rücklage in die 39.
          Die Grundsteuern würde WISO in die 46 eintragen.

          Das müsste es doch dann auch Gewesen sein oder hab ich was vergessen?

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            #6
            AW: Bitte Hilfe Anlage V

            Die Zeile 49 ist eigentlich für Sonstige Werbungskosten gedacht! In der Eingabehilfe steht dazu:

            Hier können Sie z. B. Gebühren für einen Kabelanschluss eintragen.

            Eigentlich sollte das WISO-Programm nicht nur die Grundsteuer einzeln zur Eintragung anbieten, sondern alle in der Zeile 46 typischerweise erwartbaren Werbungskosten.

            Das müsste es doch dann auch Gewesen sein oder hab ich was vergessen?
            Die wichtigsten Werbungskosten bei Vermietung sind die Gebäude-AfA (Zeile 33) und eventuell noch Finanzierungskosten (Zeilen 36 und 37). Die hast du ja sicher erklärt!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Bitte Hilfe Anlage V

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die Zeile 49 ist eigentlich für Sonstige Werbungskosten gedacht! In der Eingabehilfe steht dazu:

              Hier können Sie z. B. Gebühren für einen Kabelanschluss eintragen.

              Eigentlich sollte das WISO-Programm nicht nur die Grundsteuer einzeln zur Eintragung anbieten, sondern alle in der Zeile 46 typischerweise erwartbaren Werbungskosten.



              Die wichtigsten Werbungskosten bei Vermietung sind die Gebäude-AfA (Zeile 33) und eventuell noch Finanzierungskosten (Zeilen 36 und 37). Die hast du ja sicher erklärt!


              Ja die beiden habe ich, danke.

              Es ist in der Tat so, dass ich die ganzen Kosten dort bei WISO auch einzeln aufschlüsseln kann. Neben Grundsteuer kann man da auch Wasser, Müll usw. eingeben.
              Nur den Kabelanschluss habe ich nicht gefunden, gut das du den erwähnt hast .
              Aber ich Frage mich ob es Sinnvoll ist. Oder nicht einfach besser den Gesamtbetrag wo eintragen und gut ist. Mir scheint, dass diese Möglichkeit eher für Leute gedacht ist, die direkt vermieten und es nicht über eine Hausverwaltung läuft.
              Denn ansonsten habe ich ja dann das Problem wenn ich zu viel an die Hausverwaltung gezahlt habe. Für diesen Überschuss finde ich da keine Position.

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                #8
                AW: Bitte Hilfe Anlage V

                Denn ansonsten habe ich ja dann das Problem wenn ich zu viel an die Hausverwaltung gezahlt habe. Für diesen Überschuss finde ich da keine Position.
                Der Ausgleich erfolgt immer erst im nachfolgenden Jahr, wobei die Cent-Abweichungen für 2017 in deinem Fall ohnehin keine Rolle spielen. Üblicherweise wird der Ausgleich im Folgejahr dann bei den

                Heizkosten sowie Wasser und Abwasser vorgenommen, dort gibt es in der Praxis ja auch die größten Schwankungen. Die Abrechnung der umlagefähigen Kosten mit den Mietern erfolgt ja auch erst im Folgejahr.

                Ich weiß aus Erfahrung, dass ich bei Einzelerklärung der genannten Positionen noch nie eine Aufstellung oder gar Belege nachreichen musste, weil das Finanzamt bei der Einzeldarstellung
                in der Erklärung die Positionen zumindest auf ihre Plausibilität hin überprüfen konnte.

                Aber das muss jeder für sich entscheiden!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Bitte Hilfe Anlage V

                  OK danke sehr hast mir auf jeden Fall sehr weitergeholfen.

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                    #10
                    AW: Bitte Hilfe Anlage V

                    Hallo,

                    >>>Aber ich Frage mich ob es Sinnvoll ist. Oder nicht einfach besser den Gesamtbetrag wo eintragen und gut ist.

                    Ich verstehe gar nicht was da der Unterschied ist, am Ende sollte (besser muss) es die identische Summe sein.


                    >>>Mir scheint, dass diese Möglichkeit eher für Leute gedacht ist, die direkt vermieten und es nicht über eine Hausverwaltung läuft.

                    Ja, das siehst du durchaus richtig. Wenn man eine verwaltete Immobilie hat, dann kann man die Abrechnung mit einreichen und trägt dann ins Formular nur einen einzigen Betrag ein.
                    Für den Fall "ohne Belege" (ist ja ab diesem Jahr ausdrücklich möglich) würde ich aber schon etwas detaillierter erklären.


                    >>>Nur den Kabelanschluss habe ich nicht gefunden, gut das du den erwähnt hast

                    Dazu mal ein Tipp: Du solltest einen eigenen Ordner nur für die Vermietung anlegen, den dann nach Jahren aufteilen, und schon vergisst du keine Rechnung mehr.
                    Ich sage immer, dass eine Vermietung ein halbes Gewerbe ist, und da gehört eine ordentliche Buchführung einfach dazu.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Bitte Hilfe Anlage V

                      Hallo Stefan danke für den Tipp


                      werd ich so machen.

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