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Überschreitung des Ausbildungsfreibetrags

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    Überschreitung des Ausbildungsfreibetrags

    Hall zusammen,
    nachdem ich hier schon mehrfach fundierte Antworten auf Fragen bzgl. der Erstellung meiner Erklärung gefunden habe würde ich gerne folgende Frage stellen, die mich aktuell beschäftigt, möglicherweise aber ganz banal ist:
    Die Tochter meiner Parternin ( seit vielen Jahren geschieden) studiert seit dem letzten Jahr in einer anderen Stadt. Zum Vater besteht seit vielen Jahren kein Kontakt, sie war auch niemals dort gemeldet, er kam immer seinen Unterhaltverpflichtungen nach.
    Meine erste Frage bezieht sich auf die Umgänglichkeit der Teilung des Ausbildungsfreibetrages, da faktisch alle tatsächlichen Studienkosten durch meiner Partnerin getragen werden. Oder müssen sich tatsächlich trotz der bestehenden Verhältnisse tatsächlich beide Parteien auf die Umgewichtung der Anteiligkeit in schriftlicher Form verständigen?
    Meine zweite Frage knüpft in der Form daran an, dass ( im Fall einer hälftigen Zuteilung des Ausbildungsfreibetrages) die Studienkosten, die den Betrag von 462,- € übersteigen ja dann Sonderausgaben wären, die ab dem Differenzbetrag geltend gemacht werden könnten ( sprich: Ausgaben von 600,-€ entsprächen dann 138,-€ Sonderausgaben) ?
    Ich würde mich sehr über einen kurzen Tip freuen, wie ich das Ganze betrachten sollte und Danke Euch im Voraus!
    Viele Güße
    Andreas

    #2
    AW: Überschreitung des Ausbildungsfreibetrags

    Um vielleicht eine Antwort geben zu können. müssten wir zunächst die Frage wirklich verstehen. Was ist gemeint mit:

    Umgänglichkeit der Teilung des Ausbildungsfreibetrages ...
    Oder soll es heißen: Unumgänglichkeit?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Überschreitung des Ausbildungsfreibetrags

      Hallo Charly 24,
      so ist es. Gemeint ist tatsächlich, ob es zwingend erforderlich ist, mit dem geschiedenen Ehepartner einen gemeinsamen Antrag zu formulieren.
      Also die Unumgänglichkeit der Teilung ohne entsprechenden Antrag.

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        #4
        AW: Überschreitung des Ausbildungsfreibetrags

        Gemeint ist tatsächlich, ob es zwingend erforderlich ist, mit dem geschiedenen Ehepartner einen gemeinsamen Antrag zu formulieren.
        Ja, das ist so! Wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nachkommt, hat er grundsätzlich Anspruch auf die Hälfte des Sonderfreibetrags bei auswärtiger Unterbringung

        Das steht so in § 33a Abs. 2 Satz 4 EStG, die andere Aufteilungsmöglichkeit auf gemeinsamen Antrag steht dann dort in Satz 5.

        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html

        Eine Antwort auf die 2. Frage erübrigt sich. Eltern können bei Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag nur das steuerlich geltend machen, was die Anlage Kind hergibt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Überschreitung des Ausbildungsfreibetrags

          Dann ist es 'leider' so wie ich vermutet habe. Vielen lieben Dank auf jeden Fall für die schnelle Beantwortung meines Anliegens, was mir doch zumindest eine
          Handlungssicherheit gibt. Danke nochmal und viele Grüße!

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