Hall zusammen,
nachdem ich hier schon mehrfach fundierte Antworten auf Fragen bzgl. der Erstellung meiner Erklärung gefunden habe würde ich gerne folgende Frage stellen, die mich aktuell beschäftigt, möglicherweise aber ganz banal ist:
Die Tochter meiner Parternin ( seit vielen Jahren geschieden) studiert seit dem letzten Jahr in einer anderen Stadt. Zum Vater besteht seit vielen Jahren kein Kontakt, sie war auch niemals dort gemeldet, er kam immer seinen Unterhaltverpflichtungen nach.
Meine erste Frage bezieht sich auf die Umgänglichkeit der Teilung des Ausbildungsfreibetrages, da faktisch alle tatsächlichen Studienkosten durch meiner Partnerin getragen werden. Oder müssen sich tatsächlich trotz der bestehenden Verhältnisse tatsächlich beide Parteien auf die Umgewichtung der Anteiligkeit in schriftlicher Form verständigen?
Meine zweite Frage knüpft in der Form daran an, dass ( im Fall einer hälftigen Zuteilung des Ausbildungsfreibetrages) die Studienkosten, die den Betrag von 462,- € übersteigen ja dann Sonderausgaben wären, die ab dem Differenzbetrag geltend gemacht werden könnten ( sprich: Ausgaben von 600,-€ entsprächen dann 138,-€ Sonderausgaben) ?
Ich würde mich sehr über einen kurzen Tip freuen, wie ich das Ganze betrachten sollte und Danke Euch im Voraus!
Viele Güße
Andreas
nachdem ich hier schon mehrfach fundierte Antworten auf Fragen bzgl. der Erstellung meiner Erklärung gefunden habe würde ich gerne folgende Frage stellen, die mich aktuell beschäftigt, möglicherweise aber ganz banal ist:
Die Tochter meiner Parternin ( seit vielen Jahren geschieden) studiert seit dem letzten Jahr in einer anderen Stadt. Zum Vater besteht seit vielen Jahren kein Kontakt, sie war auch niemals dort gemeldet, er kam immer seinen Unterhaltverpflichtungen nach.
Meine erste Frage bezieht sich auf die Umgänglichkeit der Teilung des Ausbildungsfreibetrages, da faktisch alle tatsächlichen Studienkosten durch meiner Partnerin getragen werden. Oder müssen sich tatsächlich trotz der bestehenden Verhältnisse tatsächlich beide Parteien auf die Umgewichtung der Anteiligkeit in schriftlicher Form verständigen?
Meine zweite Frage knüpft in der Form daran an, dass ( im Fall einer hälftigen Zuteilung des Ausbildungsfreibetrages) die Studienkosten, die den Betrag von 462,- € übersteigen ja dann Sonderausgaben wären, die ab dem Differenzbetrag geltend gemacht werden könnten ( sprich: Ausgaben von 600,-€ entsprächen dann 138,-€ Sonderausgaben) ?
Ich würde mich sehr über einen kurzen Tip freuen, wie ich das Ganze betrachten sollte und Danke Euch im Voraus!
Viele Güße
Andreas
Kommentar