Hallo Zusammen,
bin gerade dabei meine 1.Umsatzsteuerjahreserklrug zu machen und habe soweit alles außer einer Sache.
Ganz kurz zur Sachlage:
Wir haben 2017 eine Photovoltaikanlage gekauft und auch die Umsatzsteuer vom FA zurückbekommen.
Muss ich die erstattete Umsatzsteuer vom FA in der Umsatzsteuererklärung eintragen und wenn ja wo?
In Zeile 62 habe ich die UST aus Rechnungen ( somit die UST vom Kauf der Anlage) eingetragen, da diese ja aber schon vom FA zurückgezahlt wurde meine Frage, ob ich das auch irgendwo eintragen muss, da meine Endberechnung momentan -1117€ anzeigt. Bekomme den Betrag ja nicht 2x erstattet.
Vielen Dank schon mal
LG Dessi1
bin gerade dabei meine 1.Umsatzsteuerjahreserklrug zu machen und habe soweit alles außer einer Sache.
Ganz kurz zur Sachlage:
Wir haben 2017 eine Photovoltaikanlage gekauft und auch die Umsatzsteuer vom FA zurückbekommen.
Muss ich die erstattete Umsatzsteuer vom FA in der Umsatzsteuererklärung eintragen und wenn ja wo?
In Zeile 62 habe ich die UST aus Rechnungen ( somit die UST vom Kauf der Anlage) eingetragen, da diese ja aber schon vom FA zurückgezahlt wurde meine Frage, ob ich das auch irgendwo eintragen muss, da meine Endberechnung momentan -1117€ anzeigt. Bekomme den Betrag ja nicht 2x erstattet.
Vielen Dank schon mal
LG Dessi1
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