Hallo, ich möchte meine Steuererklärung 2017 machen und da tauchen ein paar Fragen auf, die ich bislang nicht stellen konnte, weil ich sie nicht stellen musste.
Bisherige Lebenssituation:
eigenbewohnte Immobilie, schuldenfrei
männlich
voll berufstätig
alleinerziehend
1 Kind
Kind ist 100% schwerbehindert, Down Syndrom
2016 ändert sich folgendes:
Partnerin zieht Ende 2016 zu mir (alleinerziehenden Freibetrag fällt weg, dafür machte ich für 2016 unterstützung bedürftiger Personen geltend, da sie zum Start nicht berufstätig war.
2 Kinder ziehen mit ein, 8 und 10 Jahre alt, keein verwandschaftliches verhältnis zu mir
Partnerin ist Kindergeldberechtigt, Unterhalt zahlt der Vater der Kinder.
Steuererklärung hab ich hingekriegt.
2017 folgende Veränderungen:
Februar 2017 beginnt Partnerin eine zusätzliche Ausbildung als Hundetrainerin, da sie ihren Beruf als Friseurin wegen Rheuma und MS (30% SchwB) nicht mehr ausübt.
Ausbildung muss selbst bezahlt werden, 5800 Euro, es gibt keine Ausbildungsvergütung, sprich das Einkommen der Partnerin für sich betrachtet besteht weiterhin aus Unterhalt und Kindergeld
Juni 2017: wie heiraten, ihre Kinder werden nicht adoptiert.
eigenbewohnte Immobilie: Ausgezogen, Haus gemietet. eigene Immobilie wird 2017 nicht mehr vermietet, erst 2018
nun meine Fragen:
- wo setze ich die Kosten für die zusätzliche Ausbildung an?
- SchwB meiner Frau (30%): gibt es dafür einen Freibetrag wie z.B. bei meiner Tochter (100%)???
- Januar-Juni 2017 noch nicht verheiratet, setze ich weiterhin den Unterhalt für bedürftige Personen an oder kann ich das bleiben lassen, weil wir durch die Heirat ganzjährig in das Ehegattensplitting fallen?
Wechsel des Wohnraumes von eigener Immobilie auf Miete Haus: Kann ich da was geltend machen?
Im Voraus vielen Dank für eure Unterstützung
Bisherige Lebenssituation:
eigenbewohnte Immobilie, schuldenfrei
männlich
voll berufstätig
alleinerziehend
1 Kind
Kind ist 100% schwerbehindert, Down Syndrom
2016 ändert sich folgendes:
Partnerin zieht Ende 2016 zu mir (alleinerziehenden Freibetrag fällt weg, dafür machte ich für 2016 unterstützung bedürftiger Personen geltend, da sie zum Start nicht berufstätig war.
2 Kinder ziehen mit ein, 8 und 10 Jahre alt, keein verwandschaftliches verhältnis zu mir
Partnerin ist Kindergeldberechtigt, Unterhalt zahlt der Vater der Kinder.
Steuererklärung hab ich hingekriegt.
2017 folgende Veränderungen:
Februar 2017 beginnt Partnerin eine zusätzliche Ausbildung als Hundetrainerin, da sie ihren Beruf als Friseurin wegen Rheuma und MS (30% SchwB) nicht mehr ausübt.
Ausbildung muss selbst bezahlt werden, 5800 Euro, es gibt keine Ausbildungsvergütung, sprich das Einkommen der Partnerin für sich betrachtet besteht weiterhin aus Unterhalt und Kindergeld
Juni 2017: wie heiraten, ihre Kinder werden nicht adoptiert.
eigenbewohnte Immobilie: Ausgezogen, Haus gemietet. eigene Immobilie wird 2017 nicht mehr vermietet, erst 2018
nun meine Fragen:
- wo setze ich die Kosten für die zusätzliche Ausbildung an?
- SchwB meiner Frau (30%): gibt es dafür einen Freibetrag wie z.B. bei meiner Tochter (100%)???
- Januar-Juni 2017 noch nicht verheiratet, setze ich weiterhin den Unterhalt für bedürftige Personen an oder kann ich das bleiben lassen, weil wir durch die Heirat ganzjährig in das Ehegattensplitting fallen?
Wechsel des Wohnraumes von eigener Immobilie auf Miete Haus: Kann ich da was geltend machen?
Im Voraus vielen Dank für eure Unterstützung
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