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PKV als Sonderausgaben

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    PKV als Sonderausgaben

    Hallo,

    ich bin Beamter und möchte meine Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben in die Steuererklärung eintragen.

    Ich erhielt auch ein Schreiben von der Krankenkasse, wie viel von den Beiträgen Basisabsicherung und wie viel Sonderleistung ist und weiß auch wo ich das eintragen muss.

    Allerdings schreibt mir ein Steuerprogramm (keine Ahnung ob ich das hier nennen darf) extra dazu, dass die in Zeile 28 auf der elektr. Lohnsteuerbescheinigung eingetragenen Beträge bei Sonderausgaben nicht erneut angegeben werden dürfen. Dann hätte ich eine Steuerrückzahlung.

    Also, kann ich trotzdem dem vollen Betrag der Basisabsicherung geltend machen oder muss ich da irgendwie noch ne Differenz bilden?

    Grüße

    #2
    AW: PKV als Sonderausgaben

    Hallo benko,

    du trägst nur deine bescheinigten Beträge an die entsprechenden Stellen in der Anlage Vorsorgeaufwand.

    Die Beträge in der Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung können zwar dort drin stehen ist aber nur informativ, werden also nirgends noch einmal eingetragen.


    Du kannst ja die Beträge mal aus der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28 rausnehmen und die Steuerberechnung wird sich nicht ändern.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: PKV als Sonderausgaben

      okay, danke

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        #4
        AW: PKV als Sonderausgaben

        Zitat von benko Beitrag anzeigen
        Steuerprogramm (keine Ahnung ob ich das hier nennen darf)
        Dem von Dir gewählten Unterforum zufolge heißt es ElsterFormular.

        Kommentar


          #5
          AW: PKV als Sonderausgaben

          Und sollte es anders heißen, was wegen der nicht zu Elsterformular passenden Meldung zu vermuten ist, dann macht es normalerweise Sinn den Namen zu nennen, da zum einen dann ins richtige Unterforum verschoben werden kann, zum anderen die konkreten Eingabenecken ggf. je nach Programm unterschiedlich sind. Bei Deiner konkreten Frage hier spielt es aber keine Rolle, welches Programm verwendet wird, da die Frage hier zufällig eher ins Rechtliche geht und programmunabhängig ist.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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