Hallo,
ich bin Beamter und möchte meine Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben in die Steuererklärung eintragen.
Ich erhielt auch ein Schreiben von der Krankenkasse, wie viel von den Beiträgen Basisabsicherung und wie viel Sonderleistung ist und weiß auch wo ich das eintragen muss.
Allerdings schreibt mir ein Steuerprogramm (keine Ahnung ob ich das hier nennen darf) extra dazu, dass die in Zeile 28 auf der elektr. Lohnsteuerbescheinigung eingetragenen Beträge bei Sonderausgaben nicht erneut angegeben werden dürfen. Dann hätte ich eine Steuerrückzahlung.
Also, kann ich trotzdem dem vollen Betrag der Basisabsicherung geltend machen oder muss ich da irgendwie noch ne Differenz bilden?
Grüße
ich bin Beamter und möchte meine Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben in die Steuererklärung eintragen.
Ich erhielt auch ein Schreiben von der Krankenkasse, wie viel von den Beiträgen Basisabsicherung und wie viel Sonderleistung ist und weiß auch wo ich das eintragen muss.
Allerdings schreibt mir ein Steuerprogramm (keine Ahnung ob ich das hier nennen darf) extra dazu, dass die in Zeile 28 auf der elektr. Lohnsteuerbescheinigung eingetragenen Beträge bei Sonderausgaben nicht erneut angegeben werden dürfen. Dann hätte ich eine Steuerrückzahlung.
Also, kann ich trotzdem dem vollen Betrag der Basisabsicherung geltend machen oder muss ich da irgendwie noch ne Differenz bilden?
Grüße
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