Hallo zusammen,
meine Frau bezieht seit dem 01.11.2017 eine volle Erwerbsminderungsrente.
Der Bescheid hierzu ist im Februar/März 2018 gekommen und die Rente rückwirkend zum og. Datum bewilligt worden.
Die Nachzahlung der Rente erfolgt jedoch erst im März 2018.
Muss nun der bewilligte Monatsbetrag ab dem 01.11.2017 berücksichtigt werden, also in der Steuererklärung für 2017 eingetragen werden?
Die Zahlung erfolgt ja erst 2018.
Und wenn ab 01.11.2017 eingetragen werden muss, dann wo im Elster-Formular?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
meine Frau bezieht seit dem 01.11.2017 eine volle Erwerbsminderungsrente.
Der Bescheid hierzu ist im Februar/März 2018 gekommen und die Rente rückwirkend zum og. Datum bewilligt worden.
Die Nachzahlung der Rente erfolgt jedoch erst im März 2018.
Muss nun der bewilligte Monatsbetrag ab dem 01.11.2017 berücksichtigt werden, also in der Steuererklärung für 2017 eingetragen werden?
Die Zahlung erfolgt ja erst 2018.
Und wenn ab 01.11.2017 eingetragen werden muss, dann wo im Elster-Formular?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
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