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Erwerbsminderungsrente

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    Erwerbsminderungsrente

    Hallo zusammen,
    meine Frau bezieht seit dem 01.11.2017 eine volle Erwerbsminderungsrente.
    Der Bescheid hierzu ist im Februar/März 2018 gekommen und die Rente rückwirkend zum og. Datum bewilligt worden.

    Die Nachzahlung der Rente erfolgt jedoch erst im März 2018.

    Muss nun der bewilligte Monatsbetrag ab dem 01.11.2017 berücksichtigt werden, also in der Steuererklärung für 2017 eingetragen werden?
    Die Zahlung erfolgt ja erst 2018.

    Und wenn ab 01.11.2017 eingetragen werden muss, dann wo im Elster-Formular?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

    #2
    AW: Erwerbsminderungsrente

    Erwerbsminderungssrenten sind in der Anlage R bei den Leibrenten zu erklären.

    Normalerweise gilt das Zuflussprinzip, es sei denn, es erfolgt eine Verrechnung mit 2017 erhaltenen Lohnersatzleistungen wie z. B. Krankengeld.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Erwerbsminderungsrente

      Danke schön !

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