Guten Tag, meine Mutter lebt in der Türkei und ich habe eine bestätigte Unterhaltserklärung. Ich habe Teile des Unterhalts per Überweisung geleistet und den Rest bei Heimfahrten bar abgegeben. Wie kann ich in Bar geleisteten Unterhalt anrechnen? Hierzu habe ich keine Nachweise. Kann ich dafür Zeile 22 in der Anlage Unterhalt verwenden?
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Anlage Unterhalt für im Ausland lebende Person
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AW: Anlage Unterhalt für im Ausland lebende Person
Zitat von g-uenal Beitrag anzeigenGuten Tag, meine Mutter lebt in der Türkei und ich habe eine bestätigte Unterhaltserklärung. Ich habe Teile des Unterhalts per Überweisung geleistet und den Rest bei Heimfahrten bar abgegeben. Wie kann ich in Bar geleisteten Unterhalt anrechnen? Hierzu habe ich keine Nachweise. Kann ich dafür Zeile 22 in der Anlage Unterhalt verwenden?
können schon, ob die Beträge anerkannt werden ist allerdings etwas Anderes.
In der Eingabehilfe zu Zeile 22 steht.Der Steuerpflichtige hat eine erhöhte Mitwirungspflicht.
Warum du dieser Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist????
Gruß FIGULGruß FIGUL
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