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Anlage Unterhalt für im Ausland lebende Person

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anlage Unterhalt für im Ausland lebende Person

    Zitat von g-uenal Beitrag anzeigen
    Guten Tag, meine Mutter lebt in der Türkei und ich habe eine bestätigte Unterhaltserklärung. Ich habe Teile des Unterhalts per Überweisung geleistet und den Rest bei Heimfahrten bar abgegeben. Wie kann ich in Bar geleisteten Unterhalt anrechnen? Hierzu habe ich keine Nachweise. Kann ich dafür Zeile 22 in der Anlage Unterhalt verwenden?
    Hallo,

    können schon, ob die Beträge anerkannt werden ist allerdings etwas Anderes.
    In der Eingabehilfe zu Zeile 22 steht.Der Steuerpflichtige hat eine erhöhte Mitwirungspflicht.
    Warum du dieser Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist????

    Gruß FIGUL

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  • g-uenal
    hat ein Thema erstellt Anlage Unterhalt für im Ausland lebende Person.

    Anlage Unterhalt für im Ausland lebende Person

    Guten Tag, meine Mutter lebt in der Türkei und ich habe eine bestätigte Unterhaltserklärung. Ich habe Teile des Unterhalts per Überweisung geleistet und den Rest bei Heimfahrten bar abgegeben. Wie kann ich in Bar geleisteten Unterhalt anrechnen? Hierzu habe ich keine Nachweise. Kann ich dafür Zeile 22 in der Anlage Unterhalt verwenden?
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