Guten Tag,
ich bin Master-Student und bin nebenbei freiberuflich tätig, sowie habe ein (sehr) kleines Gewerbe und einen Mini-Job. Ich habe bisher den Hauptvordruck, sowie Anlage S und G für Freiberuf und Gewerbe ausgefüllt.
Zu meiner Steuererklärung hätte ich ein paar Fragen:
1) Der Mini-Job wird doch vom Arbeitgeber versteuert, sodass ich diesen in der Steuererklärung nicht mehr angeben muss, oder? Werden die Einkünfte aus dem Mini-Job beim Steuerfreibetrag mit den freiberuflichen Einkünften zusammen gerechnet, oder zählt beim Freibetrag nur die freiberufliche Tätigkeit/das Gewerbe?
2) Ich würde gerne Semesterbeiträge, Fahrtkosten zur Uni, Telefon/Internet, Fachbücher, einen Monitor, eine Festplatte als Sonderausgaben bzw. Werbungskosten angeben. In Elster finde ich jedoch nur "Aufwendung für die eigene Berufsausbildung". Soll ich da alles eintragen, oder muss ich zum angeben der Werbungskosten zusätzlich eine Anlage N ausfüllen (auch wenn ich in keinem Angestelltenverhältnis war)? Müsste ich dann eine Steuerklasse auswählen?
3) Ich bin als Student privat Krankenversichert und würde gerne die Beiträge der Krankenversicherung als Sonderausgaben kenntlich machen. Wo kann ich diese eintragen? Auch unter "Aufwendung für die eigene Berufsausbildung"? Kann ich die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung auch absetzen?
4) Wird der Betrag aus 2) und 3) dann automatisch für einen Verlustvortrag angerechnet, oder muss ich das irgendwo gesondert angeben?
5) Im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit erhalte ich monatlich Geld, wovon ich Eintrittskarten, etc. für meinen Klienten kaufe. Es sind im Monat 20 EUR, welche am Ende der von mir gestellten Rechnung auftauchen, die ich aber effektiv weitergebe. An welcher Stelle kann ich das geltend machen? Muss ich dann alle Belege und Eintrittskarten einzeln anführen, oder kann ich irgendwo "Monatliche Aufwand für Klienten von 20 EUR" angeben?
Ich hoffe, das sind jetzt nicht zuviele Fragen. Habe schon ein paar Stunden mit Recherche verbracht, aber konnte das noch nicht abschließend klären.
ich bin Master-Student und bin nebenbei freiberuflich tätig, sowie habe ein (sehr) kleines Gewerbe und einen Mini-Job. Ich habe bisher den Hauptvordruck, sowie Anlage S und G für Freiberuf und Gewerbe ausgefüllt.
Zu meiner Steuererklärung hätte ich ein paar Fragen:
1) Der Mini-Job wird doch vom Arbeitgeber versteuert, sodass ich diesen in der Steuererklärung nicht mehr angeben muss, oder? Werden die Einkünfte aus dem Mini-Job beim Steuerfreibetrag mit den freiberuflichen Einkünften zusammen gerechnet, oder zählt beim Freibetrag nur die freiberufliche Tätigkeit/das Gewerbe?
2) Ich würde gerne Semesterbeiträge, Fahrtkosten zur Uni, Telefon/Internet, Fachbücher, einen Monitor, eine Festplatte als Sonderausgaben bzw. Werbungskosten angeben. In Elster finde ich jedoch nur "Aufwendung für die eigene Berufsausbildung". Soll ich da alles eintragen, oder muss ich zum angeben der Werbungskosten zusätzlich eine Anlage N ausfüllen (auch wenn ich in keinem Angestelltenverhältnis war)? Müsste ich dann eine Steuerklasse auswählen?
3) Ich bin als Student privat Krankenversichert und würde gerne die Beiträge der Krankenversicherung als Sonderausgaben kenntlich machen. Wo kann ich diese eintragen? Auch unter "Aufwendung für die eigene Berufsausbildung"? Kann ich die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung auch absetzen?
4) Wird der Betrag aus 2) und 3) dann automatisch für einen Verlustvortrag angerechnet, oder muss ich das irgendwo gesondert angeben?
5) Im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit erhalte ich monatlich Geld, wovon ich Eintrittskarten, etc. für meinen Klienten kaufe. Es sind im Monat 20 EUR, welche am Ende der von mir gestellten Rechnung auftauchen, die ich aber effektiv weitergebe. An welcher Stelle kann ich das geltend machen? Muss ich dann alle Belege und Eintrittskarten einzeln anführen, oder kann ich irgendwo "Monatliche Aufwand für Klienten von 20 EUR" angeben?
Ich hoffe, das sind jetzt nicht zuviele Fragen. Habe schon ein paar Stunden mit Recherche verbracht, aber konnte das noch nicht abschließend klären.
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