Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung Student mit Kleingewerbe und Freiberuf

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung Student mit Kleingewerbe und Freiberuf

    Guten Tag,

    ich bin Master-Student und bin nebenbei freiberuflich tätig, sowie habe ein (sehr) kleines Gewerbe und einen Mini-Job. Ich habe bisher den Hauptvordruck, sowie Anlage S und G für Freiberuf und Gewerbe ausgefüllt.

    Zu meiner Steuererklärung hätte ich ein paar Fragen:

    1) Der Mini-Job wird doch vom Arbeitgeber versteuert, sodass ich diesen in der Steuererklärung nicht mehr angeben muss, oder? Werden die Einkünfte aus dem Mini-Job beim Steuerfreibetrag mit den freiberuflichen Einkünften zusammen gerechnet, oder zählt beim Freibetrag nur die freiberufliche Tätigkeit/das Gewerbe?

    2) Ich würde gerne Semesterbeiträge, Fahrtkosten zur Uni, Telefon/Internet, Fachbücher, einen Monitor, eine Festplatte als Sonderausgaben bzw. Werbungskosten angeben. In Elster finde ich jedoch nur "Aufwendung für die eigene Berufsausbildung". Soll ich da alles eintragen, oder muss ich zum angeben der Werbungskosten zusätzlich eine Anlage N ausfüllen (auch wenn ich in keinem Angestelltenverhältnis war)? Müsste ich dann eine Steuerklasse auswählen?

    3) Ich bin als Student privat Krankenversichert und würde gerne die Beiträge der Krankenversicherung als Sonderausgaben kenntlich machen. Wo kann ich diese eintragen? Auch unter "Aufwendung für die eigene Berufsausbildung"? Kann ich die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung auch absetzen?

    4) Wird der Betrag aus 2) und 3) dann automatisch für einen Verlustvortrag angerechnet, oder muss ich das irgendwo gesondert angeben?

    5) Im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit erhalte ich monatlich Geld, wovon ich Eintrittskarten, etc. für meinen Klienten kaufe. Es sind im Monat 20 EUR, welche am Ende der von mir gestellten Rechnung auftauchen, die ich aber effektiv weitergebe. An welcher Stelle kann ich das geltend machen? Muss ich dann alle Belege und Eintrittskarten einzeln anführen, oder kann ich irgendwo "Monatliche Aufwand für Klienten von 20 EUR" angeben?

    Ich hoffe, das sind jetzt nicht zuviele Fragen. Habe schon ein paar Stunden mit Recherche verbracht, aber konnte das noch nicht abschließend klären.

    #2
    AW: Steuererklärung Student mit Kleingewerbe und Freiberuf

    1) Der Mini-Job wird doch vom Arbeitgeber versteuert, sodass ich diesen in der Steuererklärung nicht mehr angeben muss, oder?
    Das wissen wir nicht, da musst du auf deine Lohnabrechnung schauen, ob der Minijob pauschal versteuert oder ob auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wird.

    Im letztgenannten Fall müsstest du für 2017 eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben.

    zu 2: Entweder du fügst eine Anlage N an oder falls dein Studium auf eine anschließende Selbständige Tätigkeit ausgerichtet ist, kannst du auch eine EÜR ausfüllen und den Verlust in der Anlage G oder S erklären.
    Mit der Anlage N geht es in der Regel einfacher.

    zu 3: PKV-Beiträge musst du in der Anlage Vorsorgeaufwand erklären.

    zu 4: PKV-Beiträge sind zwar als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig, beeinflussen aber den Gesamtbetrag der Einkünfte nicht.

    zu 5: Für deine freiberufliche Tätigkeit musst du in jedem Fall eine Anlage EÜR ausfüllen. Dort erklärst du deine gesamten Einnahmen und deine Betriebsausgaben. Was übrig bleibt, ist dein Gewinn.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung Student mit Kleingewerbe und Freiberuf

      Vielen Dank soweit, hat mir schonmal geholfen!


      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das wissen wir nicht, da musst du auf deine Lohnabrechnung schauen, ob der Minijob pauschal versteuert oder ob auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wird.

      Im letztgenannten Fall müsstest du für 2017 eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben.
      Ich habe keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, auf den Lohnabrechnungen werden SV-rechtliche Abzüge und RV-Beitrag abgezogen. Das heißt der Mini-Job zählt seperat und wird nicht zum Freibetrag hinzugezählt, richtig?



      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      zu 2: Entweder du fügst eine Anlage N an oder falls dein Studium auf eine anschließende Selbständige Tätigkeit ausgerichtet ist, kannst du auch eine EÜR ausfüllen und den Verlust in der Anlage G oder S erklären.
      Mit der Anlage N geht es in der Regel einfacher.
      Wenn ich unter dem Freibetrag bin macht es aber dann Sinn, den Verlust nicht als Ausbildungs-Kosten, sondern als Werbungskosten einzutragen, wenn diese in Zukunft verrechnet werden sollen, richtig?

      Dumme Frage: An welcher kann ich in Anlage G oder S denn den Verlust eintragen?

      Kann es sein, dass die Anlage EÜR 2017 online nicht mehr auf Elster bei der Anlagen-Auswahl zu finden ist?

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung Student mit Kleingewerbe und Freiberuf

        Die EÜR ist eine eigene Erklärung.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung Student mit Kleingewerbe und Freiberuf

          Hallo,

          Zitat: Kann es sein, dass die Anlage EÜR 2017 online nicht mehr auf Elster bei der Anlagen-Auswahl zu finden ist?

          Ich weiß nicht, wo du suchst.
          Da du in Elsterformular postest findest du die Anlage EÜR schon seit Jahresbeginn und zwar links unter weitere Vordrucke.
          Offensichtlich geisterst du aber wo anders herum und hast das falsche Unterforum gewählt.
          Lesen ist doch ein Basic fürs Studium?
          Solltest du mit MeinElster arbeiten, musst du noch bis 27.März auf die EÜR warten

          Den Gewinn oder Verlust trägst du natürlich unter Gewinn ein - wo sonst.
          Verlust ist ein negativer Gewinn, also ein Minuszeichen davor setzen

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar

          Lädt...
          X