Hallo Zusammen,
Mein Sohn (22 Jahre/Ausbildung abgeschlossen) war in 2017 arbeitslos und hat bei mir gelebt. Vom Amt gab es kein Geld, da ich für ihn verantwortlich bin und eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Kann ich mit Anlage Unterhalt Kosten steuerlich geltend machen? Wenn ja wie viel- gibt es hier einen Pauschbetrag den man ansetzen darf? Ich bin für alle Lebenshaltungskosten allein aufgekommen (Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, etc.) jedoch kann ich diese nicht wirklich mit "Belegen" beweisen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Mein Sohn (22 Jahre/Ausbildung abgeschlossen) war in 2017 arbeitslos und hat bei mir gelebt. Vom Amt gab es kein Geld, da ich für ihn verantwortlich bin und eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Kann ich mit Anlage Unterhalt Kosten steuerlich geltend machen? Wenn ja wie viel- gibt es hier einen Pauschbetrag den man ansetzen darf? Ich bin für alle Lebenshaltungskosten allein aufgekommen (Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, etc.) jedoch kann ich diese nicht wirklich mit "Belegen" beweisen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
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