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Anlage Unterhalt/Kind arbeitslos+volljährig

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    Anlage Unterhalt/Kind arbeitslos+volljährig

    Hallo Zusammen,

    Mein Sohn (22 Jahre/Ausbildung abgeschlossen) war in 2017 arbeitslos und hat bei mir gelebt. Vom Amt gab es kein Geld, da ich für ihn verantwortlich bin und eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
    Kann ich mit Anlage Unterhalt Kosten steuerlich geltend machen? Wenn ja wie viel- gibt es hier einen Pauschbetrag den man ansetzen darf? Ich bin für alle Lebenshaltungskosten allein aufgekommen (Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, etc.) jedoch kann ich diese nicht wirklich mit "Belegen" beweisen.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    #2
    AW: Anlage Unterhalt/Kind arbeitslos+volljährig

    R 33a.1 EStR Satz 5 lautet: Gehört die unterhaltsberechtigte Person zum Haushalt des Stpfl., kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass ihm dafür Unterhaltsaufwendungen in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrags erwachsen.

    Der Höchstbetrag beträgt in 2017 8.820 €, ggf. zusätzlich noch SEINE BASISversorgung bei der Kranken- und Pflegeversicherung.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Anlage Unterhalt/Kind arbeitslos+volljährig

      @Picard777 Vielen Dank für deine Antwort

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        #4
        AW: Anlage Unterhalt/Kind arbeitslos+volljährig

        Ich hätte noch eine weitere Frage hierzu. Und zwar war mein Sohn Anfang 2017 bis 16.03.2017 in Kur, gebe ich dann unter Höhe und Zeitraum der Zahlung Seite 1 von Anlage Unterhalt : 6.982€ (735€ x 9,5 Monate) & 16.03.2017-31.12.2017 ??
        Möchte Fehler und Kürzungen vermeiden.

        Lieben Dank im Voraus

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          #5
          AW: Anlage Unterhalt/Kind arbeitslos+volljährig

          Eine Kur ist m.E. kein Umzug, d.h. er dürfte seinen einzigen (?) Wohnsitz weiter bei Dir gehabt haben.

          Es geht nicht darum, ob Du Kürzungen vermeiden MÖCHTEST, sondern was richtig ist. Wenn die Kürzung richtig wäre, wäre das halt so.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Anlage Unterhalt/Kind arbeitslos+volljährig

            Du hast vollkommen recht. Ich meinte, ich möchte keine falschen Angaben machen, da die Kur von der Kasse bezahlt wurde und lediglich „Taschengeld“ aus eigenen Mitteln übernommen wurde.

            Viele Grüße

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