Hallo,
ich war sonst immer spät dran und habe Einkommensteuererklärung, EÜR und Umsatzsteuererklärung für die Photovoltaikanlage immer erst Ende Mai abgegeben. Einkommensteuer bekomme ich zurück, Umsatzsteuer muss ich zahlen. Ich wollte jetzt meine Einkommensteuererklärung jetzt schon abgeben, damit ich früh das Geld erhalte, die Umsatzsteuererklärung aber erst Ende Mai, damit ich spät zahlen muss.
Nun meine Frage, muss ich die EÜR mit der Einkommensteuererklärung abgeben, oder erst im Mai mit der Umsatzsteuererklärung? In Anlage G würde ich natürlich schonmal die Einnahmen eintragen.
ich war sonst immer spät dran und habe Einkommensteuererklärung, EÜR und Umsatzsteuererklärung für die Photovoltaikanlage immer erst Ende Mai abgegeben. Einkommensteuer bekomme ich zurück, Umsatzsteuer muss ich zahlen. Ich wollte jetzt meine Einkommensteuererklärung jetzt schon abgeben, damit ich früh das Geld erhalte, die Umsatzsteuererklärung aber erst Ende Mai, damit ich spät zahlen muss.
Nun meine Frage, muss ich die EÜR mit der Einkommensteuererklärung abgeben, oder erst im Mai mit der Umsatzsteuererklärung? In Anlage G würde ich natürlich schonmal die Einnahmen eintragen.
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