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Verpflegungsmehraufwand versreuert unversteuert

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    Verpflegungsmehraufwand versreuert unversteuert

    Hallo Ihr Lieben!!!!

    Kann mir jemand vielleicht einmal weiterhelfen bei 2 Fällen:

    1- Reisekosten bzw. Verpflegungsmehraufwand vom Arbeitgeber erhalten, wurde aber versteuert, also auf den Bruttolohn aufgeschlagen. Kann/muss ich dies bezüglich nun irgendwelche Angaben in der Steuererklärung machen? oder ist dies nun automatisch durch die Jahresbruttoverdienstangabe abgegolden?

    2- Reisekosten bzw. Verpflegungsmehraufwand vom Arbeitgeber netto erhalten, wurde also nicht versteuert, nun kann/muss ich ja nichts mehr angeben ? habe ja die kompletten Pauschalbeträge 12 und 24 Euro bereits erhalten.

    Ich hoffe man kann mein Anliegen soweit verstehen^^

    Danke schonmal
    Zuletzt geändert von Keyzzi; 19.03.2018, 13:37.

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwand versreuert unversteuert

    Wenn die steuerfreien AG-Erstattungen unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt sind, muss der Verpflegungsmehraufwand trotzdem erklärt werden. Das ist dann zwar ein Nullsummenspiel,

    vermeidet aber die Nachversteuerung der steuerfreien Erstattungen.

    Verpflegungsmehraufwand kann nur für die ersten 3 Monate der gleichen Auswärtstätigkeit steuerlich geltend gemacht werden, das kann auch der Grund sein, warum die AG-Erstattungen

    teilweise versteuert werden mussten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verpflegungsmehraufwand versreuert unversteuert

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Verpflegungsmehraufwand kann nur für die ersten 3 Monate der gleichen Auswärtstätigkeit steuerlich geltend gemacht werden, das kann auch der Grund sein, warum die AG-Erstattungen

      teilweise versteuert werden mussten.
      Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ok dann ist Fall 1 geklärt da in Nr 20 der Lohnsteuerbescheinigung nichts drin steht es wurde nur in der Monatslohnabrechnung aufgeführt.

      So ganz verstehe ich aber Fall 2 noch nicht, bedeutet es, ich kann weil alles ausser Dezember schon mehr als 3 Monate zurück liegt nichts mehr machen?

      Also bei jeder Reisekostenabrechnung die gemacht wurden, wurden im folgenden Monat auf den Bruttolohn aufgeschlagen. Kann man da jetzt noch irgendwelche Angaben zu machen? weil eigentlich stehen einem die Reisekostenerstattungen ja Steuerfrei zu oder nicht.

      Zusatzfrage: Zusatzausbildungen die der Arbeitsgeber bezahlt, + Hotelkosten, + Vollverpflegung, + Firmenfahrzeug. Kann ich da bei der Anreise Frühstückskosten und bei der Abreise Abendessenskosten absetzen die der Arbeitgeber nicht bezahlt hat?

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        #4
        AW: Verpflegungsmehraufwand versteuert unversteuert

        Zitat von Keyzzi Beitrag anzeigen
        Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ok dann ist Fall 1 geklärt da in Nr 20 der Lohnsteuerbescheinigung nichts drin steht es wurde nur in der Monatslohnabrechnung aufgeführt.
        Das war tatsächlich (auch) die Antwort auf die zweite Frage. Wenn der Arbeitgeber keine steuerfreien Erstattungen auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweist, sind diese grds. auch nicht gegen Werbungskosten gegenzurechnen. Vorausgesetzt natürlich, die Lohnsteuerbescheinigung ist richtig - aber davon muss man ja erst mal ausgehen.


        Zitat von Keyzzi Beitrag anzeigen
        So ganz verstehe ich aber Fall 2 noch nicht, bedeutet es, ich kann weil alles ausser Dezember schon mehr als 3 Monate zurück liegt nichts mehr machen?
        Wenn eine Auswärtstätigkeit mehr als drei Monate am Stück dauert, dann kann man ab dem vierten Monat keinen Verpflegungsmehraufwand mehr geltend machen. Das ganze ist unabhängig davon, wann die stattgefunden haben (also nicht drei Monate vor Erstellen der Steuererklärung). Ich glaube, da wurde die Erläuterung von Charlie24 falsch verstanden.


        Zitat von Keyzzi Beitrag anzeigen
        Zusatzfrage: Zusatzausbildungen die der Arbeitsgeber bezahlt, + Hotelkosten, + Vollverpflegung, + Firmenfahrzeug. Kann ich da bei der Anreise Frühstückskosten und bei der Abreise Abendessenskosten absetzen die der Arbeitgeber nicht bezahlt hat?
        Dies ist ein Forum für Fragen zu den ELSTER-Produkten bzw. der elektronischen Steuererklärung an sich. Steuerrechtliche Fragen können / dürfen / sollen hier eigentlich gar nicht beantwortet werden.

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          #5
          AW: Verpflegungsmehraufwand versreuert unversteuert

          ... weil alles ausser Dezember schon mehr als 3 Monate zurück liegt nichts mehr machen?
          Nein, so ist das nicht zu verstehen!

          Wenn du im Jahr 2017 an verschiedenen Orten außerhalb deiner 1. Tätigkeitsstätte gearbeitet hast, dann handelt es sich jeweils um eine Auswärtstätigkeit.

          Für jeweils maximal 3 Monate darf dann bei jeder dieser Auswärtstätigkeiten der pauschale Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten geltend gemacht werden, gleichzeitig darf der Arbeitgeber den Verpflegungsmehraufwand
          steuerfrei ersetzen. Warst du 4 Monate am Stück am gleichen Tätigkeitsort tätig, gibt es für das 4. Monat keinen steuerfreien Verpflegungsmehraufwand mehr.

          @Sabre war schneller!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Verpflegungsmehraufwand versreuert unversteuert

            Vielen lieben Dank euch beiden !!!!

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