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Studium, Selbständig, Angestellt, Fahrtkosten

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    Studium, Selbständig, Angestellt, Fahrtkosten

    Hallo Zusammen,

    ich habe die Konstellation Einnahmen aus freiem Beruf in der Anlage S mit EÜR, Gleitzonenjob mit Anlage N und nun noch ein kostenverursachendes Studium...

    Ich bin nicht sicher, an welcher Stelle ich die Kosten für das Studium abziehen bzw. eintragen kann.
    Vor allem handelt es sich um die Fahrtkosten zur Uni und zur Lerngruppe. Ich habe einen PKW im Betriebsvermögen, der wird mit 1% zur Privatnutzung versteuert. Aus familieninternen Gründen fahre ich aber zum Studium und zur Lerngruppe nicht mit diesem Fahrzeug, sondern mit dem Wagen meines Ehepartners. An welcher Stelle kann/muss ich die Entfernungspauschale jetzt eintragen?

    Für die Studiengebühren usw. wäre es ja eigentlich egal, ob sie in Anlage N oder in der EÜR als Kosten eingetragen werden, aber was ist richtig?

    Über Hinweise wäre ich dankbar...

    #2
    AW: Studium, Selbständig, Angestellt, Fahrtkosten

    Die Studiengebühren hätten allenfalls dann etwas in der Anlage EÜR zu suchen, wenn das Studium eine Weiterbildung in dem aktuell ausgeübtem Freiberuf wäre, dann wären aber auch die Fahrtkosten dort zu erklären,

    und zwar unabhängig davon, ob der benutzte PKW jetzt zum Betriebsvermögen gehört oder nicht.

    Wenn es keinen Zusammenhang zwischen Studium und der aktuell ausgeübten Tätigkeit gibt, gehört diese Kosten alle nicht in die EÜR für diese Tätigkeit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Studium, Selbständig, Angestellt, Fahrtkosten

      Danke für die schnelle Antwort.

      Das Studium hat im weitesten Sinne schon etwas mit dem freien Beruf zu tun, es bringt auf jeden Fall Vorteile dafür.

      Wie ist denn die Entfernungspauschale für ein nicht zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug in der EÜR zu berücksichtigen? Es fallen ja nicht für jede Fahrt direkte Tankquittungen etc. an, deshalb ist ja diese Pauschale "erfunden" worden. Aber ich finde kein Feld, um sie einzutragen...

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        #4
        AW: Studium, Selbständig, Angestellt, Fahrtkosten

        Das Studium hat im weitesten Sinne schon etwas mit dem freien Beruf zu tun, ...
        Ob es dann als Fortbildung bei der selbständigen Arbeit wirklich anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt. Dazu kann hier im Forum keine Aussage getroffen werden.

        Wie ist denn die Entfernungspauschale für ein nicht zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug in der EÜR zu berücksichtigen?
        Die Angaben hierzu könnten in den Zeilen 62 bis 64 gemacht werden. Bei einer Fortbildung käme aber bei Nutzung eines nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Pkws nicht die Entfernungspauschale zum Ansatz,
        sondern der pauschale Kilometersatz von 30 Cent je gefahrenem Kilometer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Studium, Selbständig, Angestellt, Fahrtkosten

          Dass die letzte Entscheidung beim Finanzamt liegt, ist mir klar. Aber ich denke, dass das in meinem Fall passt.

          Danke für die Antwort, dann werde ich die km mal zusammen rechnen und mit 0,30 multiplizieren, damit ich in Zeile 62 was zum Eintragen habe.

          Vielen Dank und einen schönen Sonntag noch!

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