Hallo Zusammen,
ich habe die Konstellation Einnahmen aus freiem Beruf in der Anlage S mit EÜR, Gleitzonenjob mit Anlage N und nun noch ein kostenverursachendes Studium...
Ich bin nicht sicher, an welcher Stelle ich die Kosten für das Studium abziehen bzw. eintragen kann.
Vor allem handelt es sich um die Fahrtkosten zur Uni und zur Lerngruppe. Ich habe einen PKW im Betriebsvermögen, der wird mit 1% zur Privatnutzung versteuert. Aus familieninternen Gründen fahre ich aber zum Studium und zur Lerngruppe nicht mit diesem Fahrzeug, sondern mit dem Wagen meines Ehepartners. An welcher Stelle kann/muss ich die Entfernungspauschale jetzt eintragen?
Für die Studiengebühren usw. wäre es ja eigentlich egal, ob sie in Anlage N oder in der EÜR als Kosten eingetragen werden, aber was ist richtig?
Über Hinweise wäre ich dankbar...
ich habe die Konstellation Einnahmen aus freiem Beruf in der Anlage S mit EÜR, Gleitzonenjob mit Anlage N und nun noch ein kostenverursachendes Studium...
Ich bin nicht sicher, an welcher Stelle ich die Kosten für das Studium abziehen bzw. eintragen kann.
Vor allem handelt es sich um die Fahrtkosten zur Uni und zur Lerngruppe. Ich habe einen PKW im Betriebsvermögen, der wird mit 1% zur Privatnutzung versteuert. Aus familieninternen Gründen fahre ich aber zum Studium und zur Lerngruppe nicht mit diesem Fahrzeug, sondern mit dem Wagen meines Ehepartners. An welcher Stelle kann/muss ich die Entfernungspauschale jetzt eintragen?
Für die Studiengebühren usw. wäre es ja eigentlich egal, ob sie in Anlage N oder in der EÜR als Kosten eingetragen werden, aber was ist richtig?
Über Hinweise wäre ich dankbar...
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