Hallo liebes Forum,
ich bin gerade etwas verwirrt bezüglich meiner Steuer.
Ich bin im April letzten Jahres nach Großbritannien gezogen und hab mich in Deutschland abgemeldet. Ich bin Freiberuflerin und habe mich dann in der UK auch wieder als solche angemeldet.
Muss ich in Deutschland eine beschränkte Steuerangabe machen oder fällt das unter das Steuerabkommen mit Deutschland und Großbritannien und ich muss das in der UK angeben?
Als ich die beschränkte Steuerpflicht ausfüllen wollte für etwa 5000 Euro, die ich in der Zeit in Deutschland verdient habe, kam bei der vorläufigen Berechnung eine Summe von über 1000 Euro raus. Kann das stimmen???
Über Ratschläge wäre ich echt dankbar.
Viele Grüße,
Regina
ich bin gerade etwas verwirrt bezüglich meiner Steuer.
Ich bin im April letzten Jahres nach Großbritannien gezogen und hab mich in Deutschland abgemeldet. Ich bin Freiberuflerin und habe mich dann in der UK auch wieder als solche angemeldet.
Muss ich in Deutschland eine beschränkte Steuerangabe machen oder fällt das unter das Steuerabkommen mit Deutschland und Großbritannien und ich muss das in der UK angeben?
Als ich die beschränkte Steuerpflicht ausfüllen wollte für etwa 5000 Euro, die ich in der Zeit in Deutschland verdient habe, kam bei der vorläufigen Berechnung eine Summe von über 1000 Euro raus. Kann das stimmen???
Über Ratschläge wäre ich echt dankbar.
Viele Grüße,
Regina
Kommentar