Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Beschränkte Steuerpflicht bei Wegzug?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Beschränkte Steuerpflicht bei Wegzug?

    Hallo liebes Forum,

    ich bin gerade etwas verwirrt bezüglich meiner Steuer.
    Ich bin im April letzten Jahres nach Großbritannien gezogen und hab mich in Deutschland abgemeldet. Ich bin Freiberuflerin und habe mich dann in der UK auch wieder als solche angemeldet.
    Muss ich in Deutschland eine beschränkte Steuerangabe machen oder fällt das unter das Steuerabkommen mit Deutschland und Großbritannien und ich muss das in der UK angeben?

    Als ich die beschränkte Steuerpflicht ausfüllen wollte für etwa 5000 Euro, die ich in der Zeit in Deutschland verdient habe, kam bei der vorläufigen Berechnung eine Summe von über 1000 Euro raus. Kann das stimmen???

    Über Ratschläge wäre ich echt dankbar.

    Viele Grüße,
    Regina

    #2
    AW: Beschränkte Steuerpflicht bei Wegzug?

    Eine beschränkte Steuerpflicht kann nur für Zeiträume vorliegen, in denen du nicht in Deutschland gewohnt hast.
    Bis zum Wegzug in das bald-nicht-mehr-EU-Land bis du daher unbeschränkt steuerpflichtig.

    Die Erträge in diesem Zeitraum sind (wie bisher) zu erklären. Zusätzlich müssen die Einkünfte 2017, die in GB erzielt wurden, auf der Anlage AUS als Progressionsvorbehalt angegeben werden (§ 2 Abs. 7 Satz 3 i. V. m. § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG).
    Weitere Erträge auf den "normalen" Anlagen müssen nur dann gemacht werden, wenn die Voraussetzungen nach § 49 EStG vorliegen (in Deutschland im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht zu erklärende Einkünfte).

    Die genaue Berechnung / Aufteilung sollte im Zweifelsfall zusammen mit einem Steuerberater gemacht werden. Denn dieses Forum ist grds. nur für Fragen wie "Wo trage ich das in den ELSTER-Programmen ein?" gedacht, nicht aber für eine rechtliche Beratung.

    Zu der anderen Frage:
    Bei einem Gewinn von 5.000,- € und beschränkter Steuerpflicht kann eine Steuer von über 1.000,- € zutreffend sein, da für beschränkt Steuerpflichtige der Grundfreibetrag und diverse andere Freibeträge nicht gelten.

    Kommentar


      #3
      AW: Beschränkte Steuerpflicht bei Wegzug?

      Hallo Sabre,

      vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Jetzt ist das ganze schon etwas klarer.
      Mir ist aber noch nicht ganz klar, was unter "Einkünfte in GB" fällt. Ich bin Übersetzerin und hatte Kunden in GB, die mich auf mein britisches Konto bezahlt haben. Die Arbeit habe ich aber in Deutschland verrichtet. Sind das dann Einkünfte in GB oder Deutschland?

      Viele Grüße,
      Regina

      Kommentar


        #4
        AW: Beschränkte Steuerpflicht bei Wegzug?

        Hallo RegÜber,

        Alles was du bis zum Wegzug im April 2017 gemacht hast, sind Einkünfte in Deutschland, egal auf welches Konto das Geld kommt.

        Die umsatzsteuerliche Beurteilung musst du natürlich separat machen ganz besonders unter Beachtung des § 3a Abs. 2 Ort der sonstigen Leistung.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Beschränkte Steuerpflicht bei Wegzug?

          Zitat von RegÜber Beitrag anzeigen
          Die Arbeit habe ich aber in Deutschland verrichtet. Sind das dann Einkünfte in GB oder Deutschland?
          Du bist nach deinem Umzug für deine Übersetzungstätigkeit immer wieder zurück nach Deutschland gekommen, obwohl die Kunden in GB sitzen?
          Für die Zeit bis April: siehe @holzgoe.
          Ob danach tatsächlich noch etwas zu berücksichtigen ist: siehe § 49 EStG

          Kommentar


            #6
            AW: Beschränkte Steuerpflicht bei Wegzug?

            Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
            Du bist nach deinem Umzug für deine Übersetzungstätigkeit immer wieder zurück nach Deutschland gekommen, obwohl die Kunden in GB sitzen?
            Für die Zeit bis April: siehe @holzgoe.
            Ob danach tatsächlich noch etwas zu berücksichtigen ist: siehe § 49 EStG
            Nein, das bezog sich auf bis April. Jetzt habe ich hauptsächlich Kunden in GB und vereinzelt in Deutschland, aber ich arbeite ausschließlich in GB.

            Viele Grüße und vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
            Regina

            Kommentar

            Lädt...
            X