AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.
Es ist ja gerade keine niederländische Quellensteuer, sondern die deutsche Abgeltungssteuer (bzw. Kapitalertragsteuer plus SoliZ).
Nur weil das Depot im Ausland liegt, bleibt es ja trotzdem bei der ursprünglichen Quellenbesteuerung in Deutschland - und damit bei der anrechenbaren deutschen Steuer.
Wenn ich bei einer deutschen Bank ausländische Fonds halte wird die hierauf entfallende Steuer ja auch nicht automatisch zur deutschen Abgeltungssteuer.
In diesen Fällen weisen die Banken auf den Steuerbescheinigungen (anrechenbare oder angerechnete) ausländische Steuern aus UND die Erträge aus den ausländischen Fonds werden ausdrücklich bei den nicht mit Abgeltungsteuer behafteten Erträgen ausgewiesen.
Jetzt bleibt eigentlich nur noch die Frage, was das alles noch mit ELSTER Formular zu tun hat?
Die Frage war, wo die Erträge (und Steuern) erklärt werden müssen - auf der Anlage KAP.
Welche Zeile es nun ist, hängt von den Erträgen und den tatsächlich einbehaltenen Steuern ab. Dies ist nur aus der Bescheinigung der Bank ersichtlich - daher bringt es nichts, hier über "was wäre wenn" zu diskutieren.
Inzwischen stellen auch viele ausländische Banken (gerade in den Niederlanden, Luxemburg und der Schweiz) "Ausfüllhilfen" für die Anlage KAP aus, aus denen (wie bei einer "echten" Steuerbescheinigung) hervorgeht, in welcher Zeile die einzelnen Beträge einzutragen sind. Sollte so etwas von der Bank nicht erstellt worden sein und sollten weiterhin Ungewissheiten bestehen, um was für Erträge / Steuern es sich dabei überhaupt handelt, kann eine entsprechende Aufstellung auch angefordert werden - wofür sind die Berater dort denn da?
Es ist ja gerade keine niederländische Quellensteuer, sondern die deutsche Abgeltungssteuer (bzw. Kapitalertragsteuer plus SoliZ).
Nur weil das Depot im Ausland liegt, bleibt es ja trotzdem bei der ursprünglichen Quellenbesteuerung in Deutschland - und damit bei der anrechenbaren deutschen Steuer.
Wenn ich bei einer deutschen Bank ausländische Fonds halte wird die hierauf entfallende Steuer ja auch nicht automatisch zur deutschen Abgeltungssteuer.
In diesen Fällen weisen die Banken auf den Steuerbescheinigungen (anrechenbare oder angerechnete) ausländische Steuern aus UND die Erträge aus den ausländischen Fonds werden ausdrücklich bei den nicht mit Abgeltungsteuer behafteten Erträgen ausgewiesen.
Jetzt bleibt eigentlich nur noch die Frage, was das alles noch mit ELSTER Formular zu tun hat?
Die Frage war, wo die Erträge (und Steuern) erklärt werden müssen - auf der Anlage KAP.
Welche Zeile es nun ist, hängt von den Erträgen und den tatsächlich einbehaltenen Steuern ab. Dies ist nur aus der Bescheinigung der Bank ersichtlich - daher bringt es nichts, hier über "was wäre wenn" zu diskutieren.
Inzwischen stellen auch viele ausländische Banken (gerade in den Niederlanden, Luxemburg und der Schweiz) "Ausfüllhilfen" für die Anlage KAP aus, aus denen (wie bei einer "echten" Steuerbescheinigung) hervorgeht, in welcher Zeile die einzelnen Beträge einzutragen sind. Sollte so etwas von der Bank nicht erstellt worden sein und sollten weiterhin Ungewissheiten bestehen, um was für Erträge / Steuern es sich dabei überhaupt handelt, kann eine entsprechende Aufstellung auch angefordert werden - wofür sind die Berater dort denn da?
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