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4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

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    #16
    AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Richtig (aus Sicht des Finanzamts!) ist der Beleg, der übermittelt wurde. Wenn jemand beschummelt wurde, dann doch nicht du! Von dir wurde doch die nachträglich berechnete höhere Lohnsteuer offenbar nie gefordert,

    an das Finanzamt hat die dein Arbeitgeber aber abgeführt, weil seine Lohnbuchhaltung oder das verwendete Programm den Fehler gemacht haben, die Abrechnung des Weihnachtsgelds mit den geänderten ELStAM zu wiederholen.
    das.... ist allerdings ziemlich blöd. (für wen, sei dann mal dahingestellt.

    Dann gebe ich also den Betrag aus den übermittelten Belegen ein und hoffe das beste?

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      #17
      AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

      Dann gebe ich also den Betrag aus den übermittelten Belegen ein und hoffe das beste?
      Da bleibt dir m. E. gar keine andere Möglichkeit, denn das sind nun mal die Daten, die dem Finanzamt vorliegen.

      Ich habe mein Finanzamt einmal in meinem Leben auf einen Fehler zu meinen Gunsten in einer für mich übermittelten Lohnsteuerbescheinigung schriftlich hingewiesen, das hat aber niemand interessiert.
      Im Steuerbescheid standen die elektronisch übermittelten Werte.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

        Hallo,

        >>>Da bleibt dir m. E. gar keine andere Möglichkeit, denn das sind nun mal die Daten, die dem Finanzamt vorliegen.

        Er unterschreibt aber doch die Erklärung und bestätigt damit, dass er sein Einkommen vollständig angegeben hat (???).

        Konkret gab es eine weitere Zahlung bzw. Nichtrückforderung (unterm Strich vergleichbar mit schwarz gezahltem Geld). Und die würde ich zumindest erklären - ob das Finanzamt die Angaben auch verwendet wäre mir dann aber auch egal (man muss das Finanzamt schließlich nicht auf eigene Fehler hinweisen).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #19
          AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

          Er unterschreibt aber doch die Erklärung und bestätigt damit, dass er sein Einkommen vollständig angegeben hat
          Aber das hat er doch auch gemacht! Gegenüber dem Finanzamt ist da nur die Höhe der vom TE einbehaltenen Lohnsteuer fehlerhaft erklärt, wobei die Lohnsteuerbescheinigung richtig ist, was die abgeführte Lohnsteuer angeht.

          Leidtragender ist sein früherer Arbeitgeber, der nachträglich 400 € Lohnsteuer abgeführt hat, die er vom TE nicht einbehalten und offenbar auch nicht eingefordert hat.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #20
            AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

            Hallo,

            >>>Leidtragender ist sein früherer Arbeitgeber, der nachträglich 400 € Lohnsteuer abgeführt hat, die er vom TE nicht einbehalten und offenbar auch nicht eingefordert hat.

            Eben, er hat seinem Arbeitnehmer Geld zukommen lassen (indirekt). Das kann man jetzt als Geschenk oder als Schwarzgeld bezeichnen, je nach Sichtweise, trotzdem ist es imho in der Einkommensteuererklärung anzugeben, oder noch besser wäre eine Korrektur zu veranlassen.

            Bei dem Arbeitgeber kann man das bestimmt noch als Versehen werten (automatische Prozesse etc.), bei dem Arbeitnehmer aber eher nicht mehr (spätestens seit diesem Thread). Außerdem spielt es keine Rolle wer den Fehler gemacht hat, verantwortlich für die Steuererklärung ist der der sie unterschreibt.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #21
              AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

              Ich kann diesem Gedankengang nicht wirklich folgen! Der Bruttolohn ist in der Steuererklärung korrekt angegeben, die abgeführte Lohnsteuer ebenfalls.

              Es geht um einen Anspruch des früheren Arbeitgebers auf Rückzahlung eines zu hohen Nettolohns, den dieser offenbar bisher nicht geltend gemacht hat.

              Clearingstelle dafür ist doch nicht das Finanzamt!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #22
                AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

                Hallo,

                ein Arbeitgeber kann also einfach mal mehr Geld überweisen, über den Umweg Finanzamt*, und das bleibt dann steuerfrei?

                *Umweg, weil letztendlich landet das Geld ja doch bei dem Arbeitnehmer, weil dieser sämtliche abgeführten Lohnsteuern gegen seine Einkommensteuern rechnen kann

                Warum gibt es dann die ganzen Tricks (Benzingutscheine etc.) um steuerfreie Zahlungen zu erzielen? Man überweise einfach zu viele Steuern ans Finanzamt.
                Oder noch einfacher gleich zu viel Lohn an den Mitarbeiter.


                >>>Es geht um einen Anspruch des früheren Arbeitgebers auf Rückzahlung eines zu hohen Nettolohns, den dieser offenbar bisher nicht geltend gemacht hat.

                Genau das ist ja mein Argument. Wenn der Arbeitgeber nicht zurückfordert und der Arbeitnehmer nicht zurückgibt, dann ist es Lohn (und zwar steuerpflichtiger Lohn).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #23
                  AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

                  Genau das ist ja mein Argument. Wenn der Arbeitgeber nicht zurückfordert und der Arbeitnehmer nicht zurückgibt, dann ist es Lohn (und zwar steuerpflichtiger Lohn).
                  Wenn der Arbeitgeber nicht zurückfordert, ist das vorrangig sein Problem! Der Arbeitnehmer muss den Fehler des Arbeitgebers m. E. nicht über seine eigene Steuererklärung lösen.

                  Er kann von sich aus zurückzahlen oder warten, bis er die Einrede der Verjährung geltend machen kann. Dann bleibt das Problem der Nachversteuerung beim früheren AG hängen.

                  Solche Sachen kommen durchaus vor, die Neuabrechnung des Weihnachtsgeldes fällt letztlich in den Verantwortungsbereich des früheren AG. Der TE hat das ja nicht beantragt!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #24
                    AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

                    Zitat von Neuling1989 Beitrag anzeigen
                    ....... Immerhin habe ich daraus gelernt, dass ich nie wieder zur Monatsmitte den Job wechseln werde. Und wenn, dann mit 2 Wochen frei, und keinen zwei Arbeitgebern im gleichen Monat.
                    Hallo Neuling1989,

                    wenn die Arbeitgeber alles richtig machen bei der ELSTAM-Meldung läuft auch alles korrekt.

                    Tschüß

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                      #25
                      AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

                      Hallo,

                      >>>die Neuabrechnung des Weihnachtsgeldes fällt letztlich in den Verantwortungsbereich des früheren AG. Der TE hat das ja nicht beantragt!

                      Nicht beantragt, OK, aber bekommen und behalten.
                      Wie würdest du es denn sehen, wenn der Arbeitgeber einfach mal eine Autoreparaturrechnung eines Mitarbeiters übernimmt, ohne dann mit diesem abzurechnen?

                      Mein grundsätzliche Einschätzung rührt daher, dass der Steuerpflichtige verantwortlich ist, er hat sein Einkommen vollständig zu erklären.

                      Ich hab' mich da vor Jahren auch mal belehren lassen. Damals ging es darum, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer zwar in der Lohnabrechnung aufgeführt aber trotzdem nicht abgeführt hat. Auch da haftet gegenüber dem Finanzamt der Arbeitnehmer. Mir kam das sehr seltsam vor, weil man die (Nicht)Zahlung ja praktisch nicht kontrollieren kann; aber das spielt wohl keine Rolle.
                      Das ist zwar nicht ganz vergleichbar, und soll auch nur deutlich machen, wer der Steuerschuldner ist.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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