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4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

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    4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

    Guten Tag liebe Foristen (& frohe Ostern an alle)

    ich melde ich mich, da ich ein Problem bei der Eingabe meines Jahresgehaltes für 2017 habe. Evtl sehe ich auch den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

    Es geht um folgendes: Ich habe Mitte letzen Jahres den Arbeitgeber zur Monatsmitte gewechselt (denkbar ungünstig, aber ging leider nicht anders).
    Jetzt habe ich vom "alten" Arbeitgeber (A) 3 Lohnsteuerbescheinigungen und eine vom neuen AG (B).
    Die Bescheinigung von AG B ist vom 15.8-31.12. (soweit korrekt und unproblematisch)

    Die Bescheinigungen von AG A sind diejenigen, die mir Kopfschmerzen bescheren.
    1) Bescheinigung vom 24.8.mit Bruttojahreslohn 27k€ (StKl 1)
    2) Bescheinigung vom 25.8 mit Bruttojahreslohn 29k€ (StKl 1)
    3) Bescheinigung vom 22.9 mit Bruttojahreslohn 29k€ und Steuerklasse 6!

    Bei der dritten Bescheinigung ist noch ein Abrechnungszettel angehängt, bei dem ein Minusbetrag von ca. 400€ ausgewiesen ist.

    Jetzt ist die Frage, welchen Betrag ich bei der Erfassung des Jahreslohns in das Elster Formular eingebe. Ebenso ist mir unklar, wie ich mit dem Minusbetrag umgehen soll. Ich habe keinerlei Zahlungsaufforderung für diesen Betrag erhalten.
    Mir ist schon bekannt, dass ich für jeden AG eine weitere Anlage hinzufügen muss. Es wäre sehr nett, wenn man mir durch diesen Schlamassel helfen könnte.

    Vielen Dank im Voraus!

    LG

    #2
    AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

    Zitat von Neuling1989 Beitrag anzeigen
    Guten Tag liebe Foristen (& frohe Ostern an alle)

    ich melde ich mich, da ich ein Problem bei der Eingabe meines Jahresgehaltes für 2017 habe. Evtl sehe ich auch den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

    Es geht um folgendes: Ich habe Mitte letzen Jahres den Arbeitgeber zur Monatsmitte gewechselt (denkbar ungünstig, aber ging leider nicht anders).
    Jetzt habe ich vom "alten" Arbeitgeber (A) 3 Lohnsteuerbescheinigungen und eine vom neuen AG (B).
    Die Bescheinigung von AG B ist vom 15.8-31.12. (soweit korrekt und unproblematisch)

    Die Bescheinigungen von AG A sind diejenigen, die mir Kopfschmerzen bescheren.
    1) Bescheinigung vom 24.8.mit Bruttojahreslohn 27k€ (StKl 1)
    2) Bescheinigung vom 25.8 mit Bruttojahreslohn 29k€ (StKl 1)
    3) Bescheinigung vom 22.9 mit Bruttojahreslohn 29k€ und Steuerklasse 6!

    Bei der dritten Bescheinigung ist noch ein Abrechnungszettel angehängt, bei dem ein Minusbetrag von ca. 400€ ausgewiesen ist.

    Jetzt ist die Frage, welchen Betrag ich bei der Erfassung des Jahreslohns in das Elster Formular eingebe. Ebenso ist mir unklar, wie ich mit dem Minusbetrag umgehen soll. Ich habe keinerlei Zahlungsaufforderung für diesen Betrag erhalten.
    Mir ist schon bekannt, dass ich für jeden AG eine weitere Anlage hinzufügen muss. Es wäre sehr nett, wenn man mir durch diesen Schlamassel helfen könnte.

    Vielen Dank im Voraus!

    LG
    Hallo,

    Welche Bescheinigung ist denn korrekt?
    Die Steuerklasse ist egal

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

      Hallo, danke für die schnelle Antwort!

      Wie meinst du das, welche ist korrekt? Ist damit der Auszahlungsbetrag gemeint? Wenn es danach geht, ist die Bescheinigung vom 25.8. die "korrekte" (Es wurde anteilig Weihnachtsgeld ausbezahlt).

      Aber wieso habe ich dann einen Monat später noch mal eine Bescheinigung mit den Minusbetrag bekommen?

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        #4
        AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

        Welche Bescheinigung ist denn korrekt?
        Das herauszufinden dürfte für @Neuling1989 ja genau das Problem sein. Ob beim Brutto nun 27.000 oder 29.000 Euro richtig sind, wird sich anhand der Lohnabrechnungen nachrechnen lassen.

        Unter Berücksichtigung mir bekannter Abläufe bei Lohnabrechnungssoftware und bei ELStAM spricht einiges dafür, dass die Bescheinigung vom 25.08.2017 die objektiv richtige Lohnsteuerbescheinigung gewesen wäre.

        Wenn ihn der alte Arbeitgeber nicht sofort nach dem Ausscheiden abgemeldet hat und der neue Arbeitgeber bereits früh im September die ELStAM-Anmeldung gemacht hat, wurde der alte Arbeitgeber zum
        Nebenarbeitgeber mit Steuerklasse 6 degradiert. Wenn dann beim alten Arbeitgeber, aus welchen Gründen auch immer, die Abrechnung neu aufgerollt wurde, kann das die Ursache für die Steuerkorrektur sein.
        Es kann aber auch sein, dass der neue Arbeitgeber bei der ELStAM-Anmeldung ein fehlerhaftes, also zu frühes Eintrittsdatum verwendet hat.

        Was letztlich beim Finanzamt gemeldet wurde, lässt sich am einfachsten über den Belegabruf klären. Das können durchaus auch die Werte in der Bescheinigung vom 22.09.2017 sein!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

          Hallo Charlie, auch dir danke für die Antwort!

          Lt Meldebescheinigung zur Sozialversicherung hat meiner neuer AG mich am 23.8 angemeldet, mit Beschäftigungsbeginn 15.8.
          Bei allen 3 Lohnsteuerbescheinigungen meines alten AG steht dabei, dass "Nachstehende Daten maschinell an die Finanzverwaltung übermittelt" wurden.

          Was ist dieser Belegabruf, und kann man das selbst machen?

          Vielen Dank & LG
          Zuletzt geändert von Neuling1989; 01.04.2018, 14:15.

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            #6
            AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

            https://www.elster.de/elsterweb/info...rivatpersonen)

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              #7
              AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

              Was ist dieser Belegabruf, und kann man das selbst machen?
              Wenn du dich bei Mein ELSTER registrierst oder dort bereits ein Konto hast, kannst du auch den Belegabruf beantragen. Letzteres geht im Menü Belegabruf auch mit ElsterFormular.

              Die Kontoeröffnung (Benutzerkonto erstellen) geht aber nur hier: https://www.elster.de/eportal/start

              Bei einem AG-Wechsel während des Monats spricht in deinem Fall vieles dafür, dass meine Annahme mit der Herabstufung zum Nebenarbeitgeber zutrifft und das Lohnprogramm des alten AG die Abrechnung für August oder auch nur
              die für das Weihnachtsgeld automatisch korrigiert hat.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn du dich bei Mein ELSTER registrierst oder dort bereits ein Konto hast, kannst du auch den Belegabruf beantragen. Letzteres geht im Menü Belegabruf auch mit ElsterFormular.

                Die Kontoeröffnung (Benutzerkonto erstellen) geht aber nur hier: https://www.elster.de/eportal/start

                Bei einem AG-Wechsel während des Monats spricht in deinem Fall vieles dafür, dass meine Annahme mit der Herabstufung zum Nebenarbeitgeber zutrifft und das Lohnprogramm des alten AG die Abrechnung für August oder auch nur
                die für das Weihnachtsgeld automatisch korrigiert hat.
                Jap, habe den Abschnitt über den Belegabruf gefunden & gleich mal beantragt. Ein Elster-Konto habe ich ja bereits, da ich schon letztes Jahr eine Steuererklärung abgegeben hatte. Nur gab es da keinen AG Wechsel und die Erklärung war sehr einfach und schnell gemacht. Nur dieses Jahr ist das bisschen komplizierter....
                Bin gespannt was da raus kommt. Nur leider heisst das, dass ich heute nicht wirklich weiter machen kann - habe sonst alles eingetragen, nur diese Basisangaben fehlen noch.
                Und ja, ich gehe davon aus, dass das Weihnachtsgeld nachversteuert wurde. Ärgert mich unglaublich. Immerhin habe ich daraus gelernt, dass ich nie wieder zur Monatsmitte den Job wechseln werde. Und wenn, dann mit 2 Wochen frei, und keinen zwei Arbeitgebern im gleichen Monat.

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                  #9
                  AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

                  Ärgert mich unglaublich. Immerhin habe ich daraus gelernt, dass ich nie wieder zur Monatsmitte den Job wechseln werde.
                  Kein Grund, sich zu ärgern! Das gleicht sich bei der Einkommensteuer alles wieder aus. Da sind nur deine Jahreswerte maßgeblich, die Lohnsteuerklasse spielt da keine Rolle.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

                    So, ich melde mich auch mal wieder.

                    Habe den Belegabruf beantragt, erhalten und auch durchgeführt.
                    Demnach wurde der letze Beleg (vom 25.9) übermittelt.

                    Nun bin ich wieder unsicher. Es gibt in der Anlage N (aus nicht selbstständiger Tätitgkeit) eine Eingabemaske für StKl 1-5 und eine für Steuerklasse 6.

                    In den Belegdaten steht "Ab 1.1. StKl1" und "Ab 1.8. StKl6"
                    Wo muss ich diese Daten denn nun eingeben? unter Steuerklasse 1-5 oder unter Steuerklasse 6? Oder ist das egal? Doppelt eingeben will ich ungern.
                    Der Lohnsteuerbetrag, der dort angegeben ist, ist auch nicht der, den ich tatächlich bezahlt hatte (war ja eine Nachberechnung).

                    Hach mann, wieso ist das alles so kompliziert?!

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                      #11
                      AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

                      Im Ergebnis spielt die Lohnsteuerklasse keine Rolle!

                      Hast du denn schon mal versucht, den bzw. die Belege in die Erklärung zu übernehmen?

                      Belege, in denen zwei Steuerklassen angegeben sind, können nämlich nach meiner Erfahrung nicht automatisch übernommen werden. Abschreiben geht aber immer!

                      Dein Hinweis auf die zwei vorhandenen Eingabemasken deutet darauf hin, dass du in Mein ELSTER unterwegs bist und nicht mit ElsterFormular!

                      Mein ELSTER sieht so aus:

                      https://www.elster.de/eportal/start
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

                        Zitat von Neuling1989 Beitrag anzeigen
                        So, ich melde mich auch mal wieder.

                        Habe den Belegabruf beantragt, erhalten und auch durchgeführt.
                        Demnach wurde der letze Beleg (vom 25.9) übermittelt.

                        Nun bin ich wieder unsicher. Es gibt in der Anlage N (aus nicht selbstständiger Tätitgkeit) eine Eingabemaske für StKl 1-5 und eine für Steuerklasse 6.

                        In den Belegdaten steht "Ab 1.1. StKl1" und "Ab 1.8. StKl6"
                        Wo muss ich diese Daten denn nun eingeben? unter Steuerklasse 1-5 oder unter Steuerklasse 6? Oder ist das egal? Doppelt eingeben will ich ungern.
                        Der Lohnsteuerbetrag, der dort angegeben ist, ist auch nicht der, den ich tatächlich bezahlt hatte (war ja eine Nachberechnung).

                        Hach mann, wieso ist das alles so kompliziert?!
                        Siehe Eintrag Nr. 2 von FIGUL am 01.04.2018 auf Deine Frage. Das war kein Aprilscherz.
                        Zuletzt geändert von stiller; 13.04.2018, 20:07.
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                        Kommentar


                          #13
                          AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

                          an Charlie

                          Gibt es einen Unterschied, ob ich Mein Elster oder Elster-Formular verwende?

                          Die Belegdaten habe ich nicht übernommen, sondern habe klassisch per abtippen die Daten übernommen. (Gut, habe vorher das ganze noch mal mit meinen Papier-Ausdrucken verglichen.

                          Mit zwei Eingabemasken meinte ich, dass man einmal Angabe zu Belegen mit Steuerklasse 1-5 und dann gesondert (= zweite Maske) Belege mit Steuerklasse 6.

                          Dass die StKl im Endeffekt egal ist, ist mir schon klar.
                          Aber der Betrag, der übermittelt wurde, ist nicht der, den ich tatsächlich gezahlt habe (habe weniger bezahlt; siehe die 400€ Minus aus dem ersten Beitrag). Das fühlt sich an wie Beschiss.


                          an stiller
                          Ja, schön. Welcher Beleg ist der richtige? Gute Frage - das weiss ich immer noch nicht.
                          Der der übertragen wurde oder der, auf dem draufsteht, was ich tatsächlich bezahlt habe?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

                            Zitat von Neuling1989 Beitrag anzeigen
                            an Charlie

                            Gibt es einen Unterschied, ob ich Mein Elster oder Elster-Formular verwende?
                            JA, den gibt es. EF bietet die Möglichkeit, mehrere Lohnsteuerbescheinigungen einfach abzutippen.
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                              #15
                              AW: 4 (!) Lohnsteuerbescheinigungen für 2017 - welche Beträge nehmen?

                              Richtig (aus Sicht des Finanzamts!) ist der Beleg, der übermittelt wurde. Wenn jemand beschummelt wurde, dann doch nicht du! Von dir wurde doch die nachträglich berechnete höhere Lohnsteuer offenbar nie gefordert,

                              an das Finanzamt hat die dein Arbeitgeber aber abgeführt, weil seine Lohnbuchhaltung oder das verwendete Programm den Fehler gemacht haben, die Abrechnung des Weihnachtsgelds mit den geänderten ELStAM zu wiederholen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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