FA= Finanzamt
Hallo,
zu meinem Fall muss ich leider den Sachverhalt bisschen detailliert darstellen.
Hab eine Ablehnung meiner Steuerklärung für 2013 bekommen. Begründung lt. Finanzamt wurde es nicht fristgemäß abgegeben. Obwohl ich alles kpl. am 31.12.2017 um ca. 16 Uhr mit Zeugen beim FA eingeworfen habe.
Vorgang:
Hab mit Elster die Steuerklärung für 2013 am 31.12.2017 um 13 Uhr erfolgreich übertragen. Dann mit PDF creator in PDf gewandelt, um es digital für mich zu speichern, danach 3x auf Papier gedruckt (1xfür FA, 1x für meinen Ordner Steuer, 1x für meinen Ordner offene Vorgänge)
Hab alle drei ausdrucke mit einem BLAUEN Kugelschreiber mit Datum 31.12.2017 und Unterschrift versehen.
Dann hab ich alle Belege und den komprimierten Steuerklärung 2013 (Elster) in Anwesenheit meines Bekannten er hat alle Belege und den Hauptvordruck/Elster gesehen) in ein Kuvert gesteckt und mit ihm zusammen am 31.12.2017 um ca.16 Uhr in das Briefkasten vom Finanzamt eingeworfen.
15.01.2018 hab ich einen Schreiben vom FA bekommen, das die Belege da seien und ich den komprimierten Steuerklärung einreichen soll.
Dachte mir nichts dabei hab einen von den 2 ausgedruckten und unterschriebenen Ausdruck (Elster), was ich noch hatte, wieder mit meinem bekannten in ein Kuvert und am 18.01.2018 um 20 Uhr beim FA eingeworfen.
Paar Wochen Später kam ein Schreiben vom FA, das die Steuerklärung 2013 abgelehnt worden, da nicht fristgemäß abgegeben worden sei.
Hab sofort schriftlich Einspruch eingelegt (Eingangsstempel Finanzamt versehen lassen Kopie auch für mich).
Bin dann zum FA um die Sache mit der Sachbearbeiterin zu klären.
Sie meinte nur Eingangsdatum der Steuerklärung sei für Sie der 18.01.2018 und somit nicht fristgerecht. Hab ihr erklärt das ich es mit einem Zeugen, der jede einzelnen Beleg und Hauptvordruck gesehen hat am 31.12.2017 um ca. 16Uhr in Briefkasten (FA) eingeworfen hab. Sie meinte nur für Sie zählt nur ihr Eingangstempel.
Dann hat sie mir unterstellt, das ich wahrscheinlich nach der Anforderung des Hauptvordruckes (am 15.01.2018) mit dem Elster Programm im Januar nochmals eine Erklärung für 2013 erstellt und diese wahrscheinlich abgegeben habe.
Machte Ihr klar, das dies nicht möglich sei und wenn ja müsste Sie in Ihrem System in den Übertragungsprotokoll (Elster) ein Übertragungsdatum von Januar 2018 stehen haben.
Sie hat nachgeschaut und hat bestätigt das am 31.12.2017 um 13 Uhr eine erfolgreiche Übertragung stattgefunden hat und dies auch auf Ihren Ausdruck was ich am 18.01.2018 eingeworfen und auf meinem mitgebrachten Ausdruck auch so draufsteht und keine weiteren Übertragungen für 2013 stattgefunden haben.
Dann meinte Sie, auf beiden Ausdrucken seien ja mit blauen Kugelschreiber (Datum Unterschrift) geschrieben worden und dies seien keine Kopien vom Original und außerdem könnte ich von Elster nach erfolgreicher Übertragung nur einmal die Erklärung ausdrucken (hab es zuhause getestet das stimmt nicht, ich kann jederzeit ein bereits übertragene Erklärung mehrfach ausdrucken).
Sie meinte beides seien Originaldokumente, dies sei dann eine Urkundenfälschung, also sei dies der Beweis, das ich am 31.12.2017 den Hauptvordruck nicht mit den Belegen abgegeben, da es ja zwei originaldokumente zwei original Dokumente sind.
Obwohl ich mehrfach darauf hingewiesen habe, das ich einen Zeugen habe der das alles bezeugen kann und es doch keinen Sinn macht das ich alles Einreiche und den Hauptvordruck nicht.
Sie meinte nur, diese Beweise zähle für sie nicht, nur das Eingangsstempel von FA zählt und außerdem hätte ich den Ausdruck was ich am 18.01.2018 eingeworfen habe, mit Datum 18.01.2018 und nicht mit Datum 31.12.2017 versehen dürfen.
Ich fragte sie: Angenommen es wäre mit Datum 18.01.2018 versehen, wäre dann trotzdem die Frist eingehalten, sie meinte natürlich nicht, dann wäre es ein klarer Fall für FA -> Frist nicht eingehalten.
Versuchte nochmals ihr klar zu machen, das der am 18.01.2018 eingereichte Dokument am 31.12.2017 erstellt und Unterschrieben war und nicht was sie behauptet.
Hab ihr mitgeteilt das sie versucht Worte in meinem Mund zu verdrehen, mich auf Glatteis zu führen und das ihre Vorwürfe haltlos ist.
Ich fragte sie ob sie mir beweisen und garantieren kann, das bei der Poststelle von FA nichts verloren geht. Sie meinte beim FA geht nichts verloren.
Sie meinte noch das es gesetzlich nicht erlaubt sei, den Ausdruck in pdf umzuwandeln.
Ich soll jetzt nächste Woche mit meinen Kopien (Belege) bzw. ausdrucken nochmals zu ihr um die Sache zu klären.
Das hab ich schon beim letzten mal versucht aber sie Stellt mich dar wie ein Schwerverbrecher beim Verhör.
Hab den Eindruck, das die Dame beweisen will, das das FA kein Fehler macht und um jeden Preis es ablehnen will.
Am Rande bemerkt ich bekomme was normalerweise zurückerstattet.
- Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
- Wie sollte ich mich verhalten?
- Soll ich alles nur noch schriftlich machen und was soll ich schreiben?
- Sollte ich zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder zum Vorgesetzten dieser Dame.
würde mich über konstruktive Tipps sehr freuen und bitte kein Kommentar warum ich 2013 erst am 31.12.2017 abgegeben habe.
Ich war die letzten Jahre beruflich sehr eingespannt und hab viel Steuer bezahlt, damit es uns allen gut geht.
Am Ende hab ich es mit meiner Gesundheit einen hohen Preis bezahlt.
LG
Mo7
Hallo,
zu meinem Fall muss ich leider den Sachverhalt bisschen detailliert darstellen.
Hab eine Ablehnung meiner Steuerklärung für 2013 bekommen. Begründung lt. Finanzamt wurde es nicht fristgemäß abgegeben. Obwohl ich alles kpl. am 31.12.2017 um ca. 16 Uhr mit Zeugen beim FA eingeworfen habe.
Vorgang:
Hab mit Elster die Steuerklärung für 2013 am 31.12.2017 um 13 Uhr erfolgreich übertragen. Dann mit PDF creator in PDf gewandelt, um es digital für mich zu speichern, danach 3x auf Papier gedruckt (1xfür FA, 1x für meinen Ordner Steuer, 1x für meinen Ordner offene Vorgänge)
Hab alle drei ausdrucke mit einem BLAUEN Kugelschreiber mit Datum 31.12.2017 und Unterschrift versehen.
Dann hab ich alle Belege und den komprimierten Steuerklärung 2013 (Elster) in Anwesenheit meines Bekannten er hat alle Belege und den Hauptvordruck/Elster gesehen) in ein Kuvert gesteckt und mit ihm zusammen am 31.12.2017 um ca.16 Uhr in das Briefkasten vom Finanzamt eingeworfen.
15.01.2018 hab ich einen Schreiben vom FA bekommen, das die Belege da seien und ich den komprimierten Steuerklärung einreichen soll.
Dachte mir nichts dabei hab einen von den 2 ausgedruckten und unterschriebenen Ausdruck (Elster), was ich noch hatte, wieder mit meinem bekannten in ein Kuvert und am 18.01.2018 um 20 Uhr beim FA eingeworfen.
Paar Wochen Später kam ein Schreiben vom FA, das die Steuerklärung 2013 abgelehnt worden, da nicht fristgemäß abgegeben worden sei.
Hab sofort schriftlich Einspruch eingelegt (Eingangsstempel Finanzamt versehen lassen Kopie auch für mich).
Bin dann zum FA um die Sache mit der Sachbearbeiterin zu klären.
Sie meinte nur Eingangsdatum der Steuerklärung sei für Sie der 18.01.2018 und somit nicht fristgerecht. Hab ihr erklärt das ich es mit einem Zeugen, der jede einzelnen Beleg und Hauptvordruck gesehen hat am 31.12.2017 um ca. 16Uhr in Briefkasten (FA) eingeworfen hab. Sie meinte nur für Sie zählt nur ihr Eingangstempel.
Dann hat sie mir unterstellt, das ich wahrscheinlich nach der Anforderung des Hauptvordruckes (am 15.01.2018) mit dem Elster Programm im Januar nochmals eine Erklärung für 2013 erstellt und diese wahrscheinlich abgegeben habe.
Machte Ihr klar, das dies nicht möglich sei und wenn ja müsste Sie in Ihrem System in den Übertragungsprotokoll (Elster) ein Übertragungsdatum von Januar 2018 stehen haben.
Sie hat nachgeschaut und hat bestätigt das am 31.12.2017 um 13 Uhr eine erfolgreiche Übertragung stattgefunden hat und dies auch auf Ihren Ausdruck was ich am 18.01.2018 eingeworfen und auf meinem mitgebrachten Ausdruck auch so draufsteht und keine weiteren Übertragungen für 2013 stattgefunden haben.
Dann meinte Sie, auf beiden Ausdrucken seien ja mit blauen Kugelschreiber (Datum Unterschrift) geschrieben worden und dies seien keine Kopien vom Original und außerdem könnte ich von Elster nach erfolgreicher Übertragung nur einmal die Erklärung ausdrucken (hab es zuhause getestet das stimmt nicht, ich kann jederzeit ein bereits übertragene Erklärung mehrfach ausdrucken).
Sie meinte beides seien Originaldokumente, dies sei dann eine Urkundenfälschung, also sei dies der Beweis, das ich am 31.12.2017 den Hauptvordruck nicht mit den Belegen abgegeben, da es ja zwei originaldokumente zwei original Dokumente sind.
Obwohl ich mehrfach darauf hingewiesen habe, das ich einen Zeugen habe der das alles bezeugen kann und es doch keinen Sinn macht das ich alles Einreiche und den Hauptvordruck nicht.
Sie meinte nur, diese Beweise zähle für sie nicht, nur das Eingangsstempel von FA zählt und außerdem hätte ich den Ausdruck was ich am 18.01.2018 eingeworfen habe, mit Datum 18.01.2018 und nicht mit Datum 31.12.2017 versehen dürfen.
Ich fragte sie: Angenommen es wäre mit Datum 18.01.2018 versehen, wäre dann trotzdem die Frist eingehalten, sie meinte natürlich nicht, dann wäre es ein klarer Fall für FA -> Frist nicht eingehalten.
Versuchte nochmals ihr klar zu machen, das der am 18.01.2018 eingereichte Dokument am 31.12.2017 erstellt und Unterschrieben war und nicht was sie behauptet.
Hab ihr mitgeteilt das sie versucht Worte in meinem Mund zu verdrehen, mich auf Glatteis zu führen und das ihre Vorwürfe haltlos ist.
Ich fragte sie ob sie mir beweisen und garantieren kann, das bei der Poststelle von FA nichts verloren geht. Sie meinte beim FA geht nichts verloren.
Sie meinte noch das es gesetzlich nicht erlaubt sei, den Ausdruck in pdf umzuwandeln.
Ich soll jetzt nächste Woche mit meinen Kopien (Belege) bzw. ausdrucken nochmals zu ihr um die Sache zu klären.
Das hab ich schon beim letzten mal versucht aber sie Stellt mich dar wie ein Schwerverbrecher beim Verhör.
Hab den Eindruck, das die Dame beweisen will, das das FA kein Fehler macht und um jeden Preis es ablehnen will.
Am Rande bemerkt ich bekomme was normalerweise zurückerstattet.
- Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
- Wie sollte ich mich verhalten?
- Soll ich alles nur noch schriftlich machen und was soll ich schreiben?
- Sollte ich zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder zum Vorgesetzten dieser Dame.
würde mich über konstruktive Tipps sehr freuen und bitte kein Kommentar warum ich 2013 erst am 31.12.2017 abgegeben habe.
Ich war die letzten Jahre beruflich sehr eingespannt und hab viel Steuer bezahlt, damit es uns allen gut geht.
Am Ende hab ich es mit meiner Gesundheit einen hohen Preis bezahlt.
LG
Mo7
Kommentar