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Angabe abgelehnter Verlustvortrag?

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    Angabe abgelehnter Verlustvortrag?

    Hallo zusammen,

    dies ist mein erster Beitrag hier und ich hoffe, er ist richtig positioniert.

    Für das Jahr 2013 habe ich meinen ersten Verlustvortrag erstellt. In diesem habe ich das Erststudium als Werbungskosten angegeben. Wohlwissend, dass der Verlustvortrag vorübergehend abgelehnt werden würde, da das Absetzen des Erststudiums momentan noch nicht möglich ist und das Urteil erwartet wird.

    Ich erhielt also den Steuerbescheid für 2013 mit dem Zusatz
    "Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO im Hinblick auf die
    Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der Norm vorläufig hinsichtlich
    - .....
    - der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskost-
    en oder Betriebsausgaben (§4 Absatz 9, § 9 Absatz 6, § 12 Nummer 5 EStG).
    .....
    Die Vorläufigkeitserklärung erfasst sowohl die Frage, ob die angeführten gesetzlichen Vorschriften
    mit höherrangigem Recht vereinbar sind, als auch den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht oder
    der Bundesfinanzhof die streitige verfassungsrechtliche Frage durch verfassungskonforme Auslegung
    der angeführten gesetzlichen Vorschriften entscheidet (BFH-Urteil vom 30.September 2010 -
    III R 39/08-, BStBl 2011 II S.11). Die Vorläufigkeitserklärung erfolgt lediglich aus verfahrens-
    technischen Gründen. Sie ist nicht dahin zu verstehen, dass die im Vorläufigkeitsvermerk
    angeführten gesetzlichen Vorschriften als verfassungswidrig oder als gegen Unionsrecht verstoßend
    angesehen werden. Soweit die Vorläufigkeitserklärung die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Norm
    betrifft, ist sie außerdem nicht dahingehend zu verstehen, dass die Finanzverwaltung es für
    möglich hält, das Bundesverfassungsgericht oder der Bundesfinanzhof könne die im
    Vorläufigkeitsvermerk angeführte Rechtsnorm gegen ihren Wortlaut auslegen. Sollte aufgrund einer
    diesbezüglichen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, des
    Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesfinanzhofs diese Steuerfestsetzung aufzuheben oder zu
    ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein E I N S P R U C H
    ist daher insoweit N I C H T E R F O R D E R L I C H."

    Nun sitze ich an dem Verlustvortrag für 2014 und ich habe mich gefragt, ob ich den abgelehnten Verlustvortrag trotzdem in Zeile 92 angeben muss?
    Oder ob ich ihn anderweitig erwähnen muss, sodass mir die Verluste angerechnet werden, sobald das Urteil beschlossen ist.

    Für Hilfe wäre ich dankbar.

    Grüße

    Andrea

    #2
    AW: Angabe abgelehnter Verlustvortrag?

    Nein, du musst nichts machen, außer auf das Urteil warten!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Angabe abgelehnter Verlustvortrag?

      Genauso wie das Finanzamt an den derzeit abgelehnten Verlustvortrag gebunden ist, bist auch du es.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Angabe abgelehnter Verlustvortrag?

        Hallo ich habe für 2014 und 2015 den selben Sachverhalt wie der Thread ersteller. Mein Verlust in diesen Jahr ist unter "Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben" ausgewiesen. Ist dies soweit korrekt, um die Verluste des Bachelorstudiums bei positivem Urteil als Verlustvortrag geltend zu machen?

        Muss ich einen Einspruch einsenden?

        Gibt es darüber hinaus Infos, wie das ganze bei positivem Urteil abläuft? Wird der Betrag von Sonderausgaben automatisch als Werbungskosten und somit als Verlustvortrag über die Jahre übernommen?

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          #5
          AW: Angabe abgelehnter Verlustvortrag?

          Meiner Meinung nach sollte man Ausbildungskosten konsequenterweise als Werbungskosten erklären, wenn man das schon so anerkannt haben will!

          Für 2014 ist die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung bei Antragsveranlagung schon abgelaufen, da geht dann nur noch ein Antrag auf Verlustvortrag.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Angabe abgelehnter Verlustvortrag?

            Also hätte ich diese in Anlage N angeben müssen? Weisst du zufällig unter welchen Punkten?

            Ich gestehe ich habe meine Steuererklärungen nicht selber gemacht und bin nicht im Bilde darüber, wie die Bachelor Studiums Ausgaben erfasst wurden.

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              #7
              AW: Angabe abgelehnter Verlustvortrag?

              Zitat von Greeko Beitrag anzeigen
              Also hätte ich diese in Anlage N angeben müssen? Weisst du zufällig unter welchen Punkten?
              Hier ist nicht das richtige Forum zum Steuerrecht. Aber wenn die Rechtsbehelfsfrist noch nicht abgelaufen ist, dann leg Einspruch ein und begründe den, statt zu theoretisieren, wie die Beträge eigentlich eingetragen hätten werden müssen.

              Kommentar


                #8
                AW: Angabe abgelehnter Verlustvortrag?

                Ich gestehe ich habe meine Steuererklärungen nicht selber gemacht und bin nicht im Bilde darüber, wie die Bachelor Studiums Ausgaben erfasst wurden.
                Man sollte die Inhalte von Erklärungen, die ein Dritter übermittelt, vorher gesehen haben. Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine sind auch verpflichtet, ihre Mandanten bzw. Mitglieder
                über den Inhalt der Erklärungen zu unterrichten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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