Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vorweggenommene Gruendungskosten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Vorweggenommene Gruendungskosten

    Hallo liebe Elster-Community,

    ich brauche einmal den schlauen Rat der Steuer-Gemeinschaft:

    Ich hatte seit Sommer 2017 Ausgaben fuer eine GmbH, die schlussendlich im Februar 2018 gegruendet wurde. Zu den Ausgaben zaehlen Kosten fuer Steuerberater, Logodesign, Coachings und Literatur.
    Die GmbH laeuft (noch) im Nebenerwerb und ich bin hauptberuflich Angestellter.

    Jetzt meine Frage an euch:

    Wo trage ich diese vorweggenommenden Kosten genau in meine private Steuererklaerung ein? Bisher bin ich soweit, dass Anlage G wohl die richtige ist, aber in welche Zeilen kommt das rein? Wird das quasi einfach als Verlust in Zeile 4 angerechnet und ich schicke noch eine EUER dazu oder wie sieht das aus? Es hat schon einen Grund, warum ich einen Steuerberater fuer die Firma engagiert habe

    Danke schon einmal fuer eure Muehen!

    LG und schoenen Sonntag

    Pascal

    #2
    AW: Vorweggenommene Gruendungskosten

    Zitat von Pascal_3 Beitrag anzeigen
    Es hat schon einen Grund, warum ich einen Steuerberater fuer die Firma engagiert habe
    Ja, das ist sehr lobenswert! Und der sollte hier auch Dein Ansprechpartner sein.

    Kommentar


      #3
      AW: Vorweggenommene Gruendungskosten

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ja, das ist sehr lobenswert! Und der sollte hier auch Dein Ansprechpartner sein.
      Hm ich dachte, dass das relativ zuegig erklaert waere und bei so einem "einfachen" Fall eine Sache weniger Minuten sei und ich dafür nicht extra den Berater engagieren muss

      Kommentar


        #4
        AW: Vorweggenommene Gruendungskosten

        Eine GmbH und eine EÜR? Ob das zusammengeht, sagt dir ebenfalls der Steuerberater.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Vorweggenommene Gruendungskosten

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Eine GmbH und eine EÜR? Ob das zusammengeht, sagt dir ebenfalls der Steuerberater.
          Ich dachte, dass ich als Privatperson (in der Zeit, in der die GmbH noch nicht gegründet war) quasi die Beträge einfach irgendwo (z.B. Anlage G) eintragen und nachweisen kann und das noch nichts mit der GmbH zutun hat.

          Kommentar


            #6
            AW: Vorweggenommene Gruendungskosten

            Zitat von Pascal_3 Beitrag anzeigen
            ich als Privatperson
            Als Privatperson füllst Du keine Anlage G aus.

            Kommentar


              #7
              AW: Vorweggenommene Gruendungskosten

              Zitat von Pascal_3 Beitrag anzeigen
              Ich dachte, dass ich als Privatperson (in der Zeit, in der die GmbH noch nicht gegründet war) quasi die Beträge einfach irgendwo (z.B. Anlage G) eintragen und nachweisen kann und das noch nichts mit der GmbH zutun hat.
              Zumeist steht in der Satzung etwas zur Tragung von Gründungskosten!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X